Gehörnter Ehemann in Haft - Saugroboter filmt Ehefrau beim Fremdgehen
Taipeh (Taiwan) – Nicht zum Nachahmen geeignet! Ein vermeintlich betrogener Ehemann setzte in Taiwan im Kampf gegen die Untreue seiner Frau auf moderne Technik. Er landete sogar einen Sieg vor Gericht – aber selbst auch im Knast.
Alles begann mit einer verdächtigen Zahnbürste. Im gemeinsamen Ferienhaus entdeckte der Mann plötzlich ein fremdes, benutztes Exemplar. Sofort schrillten bei ihm die Alarmglocken. Sein Verdacht: Seine Frau betrügt ihn mit einem anderen Mann. Spätere Videoaufnahmen aus einem Parkhaus untermauerten seinen Verdacht. Bilder aus der Überwachungskamera zeigten seine Frau mit einem unbekannten Mann, berichtet die „South China Morning Post“ .
Jetzt mussten handfeste Beweise her. Drei Monate später aktivierte der gehörnte Ehemann, dessen Identität und Alter ungenannt blieben, per Smartphone-App heimlich die Audio- und Videofunktion eines Saugroboters in der gemeinsamen Wohnung.
Die Aufnahmen waren offenbar eindeutig: Die Aufnahmen sollen seine Frau zeigen, wie sie sich auszog, unbekleidet durch die Wohnung lief und von dem unbekannten Mann umarmt wurde. Der Betrogene zog vors Gericht, um seine Frau und deren Liebhaber wegen Verletzung seiner ehelichen Rechte zu verklagen.
Wenig später verdonnerte ein Gericht die Ehefrau und ihren Liebhaber zu einer Entschädigungszahlung von rund 14.000 Euro an den Ehemann. Doch trotz des zivilrechtlichen Erfolgs war der Rechtsstreit mit seiner Frau noch nicht ausgestanden. Denn die Ehefrau reichte ihrerseits eine Gegenklage ein. Sie warf ihrem Ehemann vor, private Aufnahmen mit dem Saugroboter ohne ihre Zustimmung gemacht zu haben – ein schweres Vergehen nach taiwanesischem Recht!
In einer weiteren Entscheidung urteilte das Gericht, dass eheliche Pflichten nicht über das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre stünden, sodass der Ehemann schließlich wegen der unrechtmäßigen Aufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 4000 Euro (150.000 NT-Dollar) verurteilt wurde.
▶ Nach taiwanesischem Recht kann das heimliche Aufzeichnen oder die unbefugte Offenlegung privater Aktivitäten oder intimer Informationen einer anderen Person mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu rund 8000 Euro (300.000 NT-Dollar) geahndet werden.
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