Landtagswahl in MV: Was man über die Wahl im Nordosten wissen sollte
Mehr als 1,3 Millionen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen mitbestimmen, wer künftig das Land regiert.
Wer wählen darf, wie die Wahl abläuft und warum es diesmal besonders spannend ist.
Der Wahlkampf der vergangenen Wochen ist fast vorbei: Am Sonntag wird der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern neu gewählt.
Die Abstimmung ist in diesem Jahr in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung.
Erstmals könnte etwa eine Rechtsaußenpartei stärkste Kraft werden.
Was man zur Wahl wissen sollte: Was wird gewählt und wer darf wählen? Rund 1,3 Millionen Menschen dürfen laut Landeswahlleitung darüber abstimmen, welche Parteien und Personen für sie im 9.
Schweriner Landtag sitzen.
Dieser wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Wählen dürfen alle, die einen deutschen Pass haben und seit mindestens 37 Tagen im Bundesland gemeldet sind.
Neu ist in diesem Jahr, dass schon ab 16 Jahren gewählt werden darf.
Mit der Erststimme (links auf dem Stimmzettel) wählen die Menschen die Direktkandidaten, die direkt ins Parlament einziehen. Über die Zweitstimme (rechts auf dem Stimmzettel) wird eine Partei und deren Landesliste gewählt.
Sie ist entscheidend dafür, mit wie vielen Sitzen die Partei im Landtag vertreten ist.
Um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern, werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
Es geht um mindestens 71 Abgeordnetensitze, durch Überhang- oder Ausgleichsmandate können es mehr werden.
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