Rundfunkbeitrag: Keine GEZ mehr zahlen: Wer einen Anspruch auf Befreiung hat
Im April startete das laufende Semester.
Viele Studierende können sich vom Rundfunkbeitrag befreien.
Doch auch wer nicht studiert, hat eventuell Anrecht auf Befreiung.
Der Rundfunkbeitrag – die frühere GEZ-Gebühr – ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Der monatliche Beitrag liegt derzeit bei 18,36 Euro.
Seit Oktober gilt die Beitragspflicht auch für alle neuen Studierenden, denn zum 1.4. hat deutschlandweit das neue Sommersemester begonnen.
Einige – Studierende und auch Nicht-Studierende – können sich jedoch von der Gebühr befreien lassen.
Wer ist beitragspflichtig? In Deutschland muss der Rundfunkbeitrag für alle Wohnungen entrichtet werden.
Der Rundfunkbeitrag muss unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung und in den eigenen Fahrzeugen vorhandenen Geräte und Personen bezahlt werden.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen? Menschen, die gewisse Sozialleitungen wie Bürgergeld, Alters-Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder aber Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte sind ebenfalls befreit.
Auch wer Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
Ja.
Er gilt für behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung "nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde" wie der zuständige "Beitragsservice" auf seiner Homepage formuliert.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.