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Umgang mit Geflüchteten: Rheinland-Pfalz plant Änderungen in Asylpolitik

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Umgang mit Geflüchteten: Rheinland-Pfalz plant Änderungen in Asylpolitik

Die Landesregierung will durch das neue europäische Asylsystem geschaffene Möglichkeiten nutzen.

Im Blick hat sie etwa Bewohner von Aufnahmeeinrichtungen, deren Aufenthaltsort unbekannt ist.

Im Nachgang des Inkrafttretens des neuen europäischen Asylsystems plant Rheinland-Pfalz einige Schritte in der eigenen Asylpolitik.

Vorgesehen sei, die Frist, ab wann Bewohner einer Aufnahmeeinrichtung des Landes (AfA) als abgängig gelten, zu verkürzen, kündigte Innenstaatssekretär Dirk Herber (CDU) in Mainz an.

Bisher gelten in Rheinland-Pfalz Bewohner von AfAs als abgängig, wenn sie mehr als drei Tage nicht mehr in der Einrichtung waren.

Das soll auf zwei Tage verkürzt werden.

Abgängige Personen werden der Polizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeldet und bekommen keine staatlichen Leistungen mehr.

Die allermeisten abgängigen Bewohner sind ausreisepflichtig Laut dem Innenministerium in Mainz wurden in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes im Zeitraum vom 5.

Februar 2025 bis zum 5.

August 2026 rund 1.290 Menschen als abgängig erfasst.

Mehr als 90 Prozent von ihnen sind dem Ministerium zufolge ausreisepflichtig.

Mit einer neuen Software soll Herber zufolge in Zukunft außerdem die Datenlage verbessert werden.

Es gehe darum, wie Menschen in den Einrichtungen besser kontrolliert werden könnten und wie dafür gesorgt werden könne, dass diese die Einrichtungen nicht unkontrolliert verlassen.

Das Thema wird heute auch den Innenausschuss des Landtages beschäftigen.

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