Finanzaufsicht: Aufseher brummen Volkswagen Millionenstrafe auf
Kursbewegende Neuigkeiten müssen von Unternehmen an der Börse sofort und mit Nachdruck mitgeteilt werden.
Hier soll VW in einem Fall nicht regelkonform vorgegangen sein.
Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht hat Volkswagen wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten mit einer millionenschweren Geldbuße belegt.
Die VW AG soll demnach 1,2 Millionen Euro zahlen, wie die Bafin mitteilte.
Die Prognose von VW für das Geschäftsjahr 2023 habe deutlich über den Markterwartungen gelegen.
Die sich darin widerspiegelnde Geschäftsentwicklung hätte sie nach Darstellung der Bonner Behörde unverzüglich „Ad-hoc“ mitteilen müssen - also in einer besonders auffälligen Art und Weise für die Marktteilnehmer an den Finanzmärkten.
Das Unternehmen habe diese Insiderinformationen aber lediglich in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
VW kann gegen den Bußgeldbescheid noch Einspruch einlegen.
Eine Stellungnahme von VW lag am Morgen zunächst nicht vor.
Börsennotierte Unternehmen unterliegen in Deutschland der sogenannten Ad-hoc-Publizitätspflicht.
Das heißt, dass nicht öffentliche Insiderinformationen, die den Aktienkurs in bedeutender Weise beeinflussen können, sofort („ad-hoc“) veröffentlicht werden müssen.
Dazu zählt nach Angaben der Bafin auch eine deutliche Abweichung der Geschäftszahlen von der Markterwartung.
Die Ad-hoc-Publizitätspflicht ist Teil der Marktmissbrauchsverordnung.
Verstößt ein Unternehmen dagegen, kann die Bafin dies mit einer Geldbuße bis höchstens 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Umsatzes ahnden.
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