Naturschutz: Wenn Flüsse vor Gericht ziehen
Würde der erhitzte Planet eher gesunden, wenn die Natur mitreden könnte? Wenn Meere, Berge und Flüsse, Pflanzen, Tiere, sogar Mikroorganismen nicht mehr nur als nützliche Ressourcen betrachtet würden, sondern als Mitbewohner mit einem juristischen Personenstatus: Würden die Menschen sie dann respektvoller und konsequenter schützen?
Solche Gedanken dürften vielen Bürgern esoterisch erscheinen. Doch weltweit beschäftigen sich renommierte Rechtsexperten damit. Nun gewinnt die Bewegung für »Rechte der Natur« auch in Europa politischen Rückhalt.
Ab Mitte Oktober will ein wachsendes Netz lokaler Graswurzelinitiativen eine Bürgerinitiative für solche Eigenrechte starten. Die EU soll Ökosysteme demnach künftig als »lebende Einheiten mit einem Eigenwert und Grundrechten« bewerten und ihnen »das Recht auf Existenz, das Recht auf Regeneration ihrer Biokapazitäten und Lebenszyklen und das Recht auf Wiederherstellung« zugestehen. Weil Fischotter und Silberweiden ihre Bedürfnisse nicht selbst vorbringen können, sollen jeweils »Bürger*innen sowie Gemeinschaften« ermächtigt werden, »als Verwalter und Vertreter von Ökosystemen aufzutreten«. Sprich: Menschen sollen zum Beispiel bei Bauplanungen die Bedürfnisse und Interessen der Lebewesen einnehmen, und das notfalls auch vor Gericht.
Gelingt es den Fürsprechern, innerhalb eines Jahres eine Million Stimmen zusammenzubringen, muss sich die EU-Kommission mit ihrem Anliegen befassen und eine Ablehnung begründen.
Auch um diese Unterschriftenaktion vorzubereiten, treffen sich die neuen Suffragetten einer ökologischen Emanzipation an diesem Wochenende in Berlin. Gastgeberin der »Confluence« sei die Spree, so formuliert es einer der Veranstalter, der Umweltforscher und Stadtplaner Léon Gross vom Ökodesignprojekt »Symbiotic Lab«. Ihrer Einladung seien 58 Flüsse und Seen aus 18 Ländern, darunter 16 europäischen, gefolgt. Kein schlechter Rückhalt, doch hat das Gleichberechtigungsprojekt Chancen, verwirklicht zu werden? Was treibt seine Unterstützer an? Wer sind sie?
Mit solchen Fragen beschäftigt sich Imke Horstmannshoff. Im Fach Environmental Humanities (Umwelt-Geisteswissenschaften) schreibt sie gerade in London ihre Doktorarbeit über Initiativen für Rechte der Natur, die an den Ufern europäischer Flüsse entstanden sind. Bei ihren Recherchen traf sie von Schweden bis Italien, Frankreich bis Polen auf eine bunte, dynamische Mischung aus Wissenschaft und Aktivismus. Rechtsanwälte, Philosophen, Umweltexperten, Kommunalpolitiker und indigene Gemeinschaften betrachteten Flüsse nicht mehr als Verkehrsadern und Kulissen, sondern als »intrinsisch wertvoll«, so Horstmannshoff. Dafür stritten sie mit Aufklärung, Tribunalen und Festivals.
Dass die erhoffte Wende von einem »anthropozentrischen«, also menschenbezogenen, zu einem »ökozentrischen« Rechtsverständnis keine Utopie ist, haben andere Länder vorgemacht. Ecuador verankerte Rechte der Natur 2008 in seiner Verfassung, Bolivien folgte per Gesetz. In Bangladesch und Kolumbien stärkten höchste Gerichte solche Rechte, Neuseeland erklärte 2017 den Whanganui zur Rechtsperson.
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