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Buffets und Restaurants: Keine Mahlzeiten in der Kabine, Teller nicht mehrfach nutzen – der Kreuzfahrt-Knigge

Stern ·
Buffets und Restaurants: Keine Mahlzeiten in der Kabine, Teller nicht mehrfach nutzen – der Kreuzfahrt-Knigge

Kein Bikini am Büfett, Teller nicht überladen und bitte, kein Servicebesteck tauschen: Diese Regeln gelten auf Kreuzfahrtschiffen – und schützen vor Ärger und Keimen.

Kennen Sie noch den „Dinner-Marsch“? Der erklang immer am Schluss des ZDF-„Traumschiffs“ und läutete das Ende jeder Folge ein.

Festlich war’s.

Zu Big-Band-Klängen marschierten mit Wunderkerzen und Leckereien ausstaffierte Kellner und Kellnerinnen auf.

Die Gäste trugen zum „Captain’s Dinner“ natürlich Abendkleid und Smoking und wirkten generell recht gediegen.

Der letzte Abend auf der „Carnival Sunshine“ im August 2025 dagegen: Zwei Dutzend junge Männer in Shorts prügeln sich um zwei Uhr morgens am B ü fet t, Schuhe und Handys fliegen durch die Luft, keiner der Umstehenden kann sie stoppen.

Der genaue Anlass für die Massenschlägerei bleibt unklar; offenbar ging es um Chicken Tenders, wie ein Augenzeuge berichtet.

Kreuzfahrtgäste sollen kein Essen vom Büfett mitnehmen Beim Essen hört der Spaß auf.

Dann werfen sich die einen in Schale, wie auf dem „Traumschiff“, und die anderen gehen sich gegenseitig an die Kragen.

Zum Glück ist beides die Ausnahme.

Denn die Kleiderordnung auf Kreuzfahrtschiffen lautet längst „casual“, und gegen Futterneid fahren die Reedereien Unmengen an All-inclusive-Menüs auf.

Viele Passagiere verstehen deshalb auch nicht, warum sie den gefüllten Teller nicht einfach mit auf die Kabine nehmen oder sich ein Lunchpaket für den Ausflug schnüren dürfen. Üblich ist so etwas an Büfetts nicht nur auf Kreuzfahrtschiffen.

Freie Auswahl geht gern mit Zugreiferei einher.

Die italienische Kreuzfahrtgesellschaft Costa versucht, dies zu verhindern, und verlangt für Mahlzeiten , die nicht in Restaurants, an Büfetts oder an Grillstationen verzehrt werden, 60 Euro.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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