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Kultur

Gerichtsbeschluss: Köln muss Zwangsgeld zahlen – OVG rügt Umgang mit Partylärm

Stern ·
Gerichtsbeschluss: Köln muss Zwangsgeld zahlen – OVG rügt Umgang mit Partylärm

Ein Alkoholverbot und neue Konzepte konnten den Lärm auf dem Brüsseler Platz zwar etwas mindern, aber dem Oberverwaltungsgericht reicht das nicht.

Das Zwangsgeld bleibt.

Die Stadt Köln macht zu wenig, um die Lärmbelastung für die Anwohner am Brüsseler Platz zu verhindern und muss deshalb ein Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen.

Das Oberverwaltungsgericht für Land Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Entscheidung aus der Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Der Beschluss vom 14.

August ist nicht anfechtbar, wie das OVG mitteilte.

Die 5.000 Euro fließen in die Staatskasse.

Treffpunkt für Feiernde in Köln Der Brüsseler Platz gilt besonders in den Sommermonaten als Treffpunkt von Feiernden in Köln.

Seit Jahren gibt es vor den Gerichten Streit um den Partylärm am Abend und in der Nacht.

In seiner Begründung kritisiert das Gericht die Stadt deutlich.

Köln komme einem rechtskräftigen Urteil des Gerichts in Münster vom 11.

September 2024 nicht hinreichend nach.

Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln nach Beschwerden von Anwohnern.

Die hatten beklagt, dass die Stadt nach dem OVG-Urteil nicht genug gegen Lärm abends und nachts rund um den Brüsseler Platz tue.

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