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Untersuchungsergebnisse: Kein Strafverfahren nach Säuglingstod an Kinderklinik

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Untersuchungsergebnisse: Kein Strafverfahren nach Säuglingstod an Kinderklinik

Der Tod eines Frühchens sowie ein schwer kranker Säugling in einer Kinderklinik hatten die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.

Doch für Ermittlungen gegen Personal sieht diese keine Grundlage.

Nach dem Tod eines Frühchens auf der Intensivstation für Neugeborene einer Kinderklinik in Paderborn sieht die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung.

Ein Strafverfahren gegen Pflege- und Reinigungspersonal oder weitere Menschen werde daher nicht eingeleitet, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Wie die Darmkeime in die Räume des Klinikums gelangt seien, lasse sich nicht aufklären.

Im August waren zwei Säuglinge auf der Intensivstation für Neugeborene der Kinderklinik St.

Louise an einer schweren Sepsis erkrankt.

Eines der Frühchen starb, das zweite ist inzwischen wieder gesund.

Bei beiden wurde ein Enterobacter-Bakterium nachgewiesen.

Keine Übertragung des Darmkeims von Säugling zu Säugling Nun vorliegende Untersuchungsergebnisse des Gesundheitsamtes zur Ursache der Infektion und zu den möglichen Übertragungswegen hätten gezeigt, dass beide Säuglinge an unterschiedlichen Stämmen des Darmkeims erkrankt seien, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Auch ein mikrobiologisches Gutachten der Rechtsmedizin bestätige dies.

Entsprechend habe es weder eine Ansteckung zwischen beiden Säuglingen gegeben noch sei auszuschließen, dass etwa Besucher den Keim auf die Station gebracht hätten, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Damit sei eine „straflose Ansteckung der Säuglinge“ nicht auszuschließen.

Untersuchung zur genauen Todesursache dauert an Noch nicht abgeschlossen ist dagegen das Todesermittlungsverfahren.

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