Verhandlung in erster Instanz: Streit um dm-Versandapotheke: Geht um ganzes Geschäftsmodell
Es geht um apothekenpflichtige Arzneimittel wie manche Schmerzmittel: Am Landgericht Karlsruhe kämpft die Drogeriemarktkette um ihre Online-Apotheke.
Die Kläger verweisen auf Gesundheitsrisiken.
Das Landgericht Karlsruhe prüft, ob die Drogeriemarktkette dm ihre Online- Apotheke weiter betreiben darf. „Es geht um ein ganzes Geschäftsmodell“, machte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche deutlich.
Nicht nur um einen Werbeauftritt.
Im Kern steht die Frage, ob der Internetauftritt von dm und der vor nicht mal einem Jahr gegründeten Versandapotheke dm-med getrennt genug sind. „Ist das eine Ecke in der Drogerie oder eine Apotheke, die mit einer Drogerie kooperiert“, sagte Wesche.
Ein Urteil will das Gericht am 9.
Dezember sprechen.
Das Verfahren dürfte durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen.
Wettbewerbszentrale fordert Unterlassung Das Karlsruher Unternehmen hatte kurz vor Weihnachten 2025 angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente online zu verkaufen.
Dafür hat es eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet.
Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.
Die Wettbewerbszentrale verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen.
Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, bezieht sich in dem wettbewerbsrechtlichen Streit unter anderem auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.
Kunden in Gefahr oder kundig genug? Vor Gericht argumentierte ein Anwalt der Wettbewerbszentrale unter anderem: „Arzneimittel sind eine besondere Ware.“ Nehme man nicht benötigte Präparate oder dosiere falsch, drohten Gesundheitsschäden.
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