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Kultur

Nach BGH-Entscheidung: Anklage gegen sieben weitere Aue-Hooligans

Stern ·
Nach BGH-Entscheidung: Anklage gegen sieben weitere Aue-Hooligans

Mehrere Mitglieder der „Starken Jugend“ sind bereits zu Haftstrafen verurteilt.

Nun stehen sieben weitere junge Männer wegen Angriffen auf gegnerische Fans im Fokus.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Auer Hooligangruppe „Starke Jugend“ ist gegen sieben weitere Mitglieder Anklage erhoben worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft den Männern im Alter von 21 bis 30 Jahren die Bildung einer kriminellen Vereinigung und Gewalttaten wie Körperverletzungen und Raubtaten vor, wie es in einer Mitteilung heißt.

Angriffe auf gegnerische Fans Die „Starke Jugend “ wurde demnach Anfang 2020 in der Ultraszene des FC Erzgebirge Aue Anfang 2020 gegründet.

Ihren Namen gab die Gruppe demnach später auf, sie blieb aber bestehen.

Spätestens ab 2022 soll die Begehung von Straftaten Zweck der Gruppe gewesen sein.

Von Mai bis Dezember 2022 griffen die sieben Beschuldigten laut Generalstaatsanwaltschaft an verschiedenen Orten im Erzgebirge, in Zwickau und in Würzburg gegnerische Fans an.

Dabei sollen sie gemeinsam mit weiteren Angreifern Körperverletzungen und Raubdelikte begangen haben.

Sie nahmen ihren Kontrahenten demnach Fanartikel ab, um diese später als Trophäen präsentieren zu können. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Dresden.

Bereits fünf Mitglieder verurteilt Das Landgericht Dresden hatte im Mai 2025 bereits fünf Mitglieder der Gruppe, damals 18 bis 25 Jahre alt, zu Strafen bis zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die Revisionen zweier Angeklagter verwarf der Bundesgerichtshof.

Die „Starke Jugend“ ordnete das Landgericht demnach zutreffend als eine auf besonders schwere Straftaten gerichtete kriminelle Vereinigung ein.

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