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Kultur

Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Missbrauchsgesetz

Stern ·
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Missbrauchsgesetz

Anzeigen wegen sexueller Gewalt sollen in Frankreich künftig zügiger bearbeitet werden.

Das ist Teil eines Gesetzes, das die französische Nationalversammlung am Dienstag in erster Lesung einstimmig verabschiedet hat.

Es soll nun spätestens im Januar im Senat debattiert werden.

Das Gesetz soll grundsätzlich den Kampf gegen sexualisierte Gewalt stärken - von der Vorbeugung bis zur Wiedergutmachung.

Auslöser war der Fall der elf Jahre alten Lyhanna.

Sie war im Juni von einem Mann getötet worden, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die aber folgenlos geblieben waren.

Rund 140 Frauen - und Kinderschutzverbände hatten sich dafür eingesetzt, in einem umfassenden Gesetz „die Opfer ins Zentrum stellen“. „Zahlreiche Missstände führen dazu, dass viele Verfahren eingestellt werden und die Opfer selten Recht bekommen“, sagte die sozialistische Abgeordnete Céline Thiébault-Martinez, die das Gesetz mit eingereicht hatte.

Im Fall von Missbrauch in der Familie würde nur ein Prozent der Täter verurteilt.

Das Gesetz sieht unter anderem einen Mindeststandard für Ermittlungen nach einer Missbrauchsanzeige vor: Dazu zählen Anhörungen des Opfers und des mutmaßlichen Täters, das Sichern von Beweismitteln und die Suche nach möglichen weiteren Opfern.

Vorgesehen sind auch verpflichtende Einzelgespräche an Grundschulen, um Missbrauch von Kindern früh aufzudecken - allerdings erst ab 2032.

Eine umstrittene Regelung, wonach Migrantinnen und Migranten, die wegen sexuellen Missbrauchs Anzeige erstatten, nicht abgeschoben werden sollten, wurde auf Druck der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National gestrichen.

Die Verbreitung sexueller Inhalte im Internet - etwa durch sogenannte Deepfakes, die Menschen mit Hilfe von KI nackt darstellen - soll strenger bestraft werden als bisher.

Auch Plattformen wie Onlyfans, die kostenpflichtige sexuelle Inhalte anbieten, sollen nach der aktuellen Fassung stärker reglementiert werden.

Weiterhin sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, bei Hinweisen auf sexuelle Übergriffe eine interne Untersuchung einzuleiten.

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