Rechtsanwältin klärt auf - Welche Vorgaben man beim Gartenzaun beachten muss
Ein Sichtschutzzaun sorgt für Privatsphäre und kann den Garten optisch aufwerten. Wer einen Zaun plant, sollte jedoch die Vorgaben der Landesbauordnung und mögliche örtliche Regelungen kennen. Denn die zulässige Höhe variiert je nach Bundesland und Standort.
Sichtschutzzäune zählen zu den sogenannten Einfriedungen – also baulichen Abgrenzungen eines Grundstücks. Wie Anwältin Nicole Mutschke gegenüber myHOMEBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer) erklärt, dürfen sie in den meisten Bundesländern bis zu einer Höhe von zwei Metern ohne Genehmigung errichtet werden. Wird diese Höhe überschritten, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Der Grund dafür ist einfach: Zu hohe oder vollständig geschlossene Zäune können Nachbarn Licht nehmen, die Sicht im Straßenverkehr beeinträchtigen und das Ortsbild verändern, erklärt die Anwältin.
Auch wenn ein Zaun die Zwei-Meter-Grenze einhält, können örtliche Vorschriften gelten. Bebauungspläne enthalten teilweise Vorgaben zu Höhe, Material oder Gestaltung. In denkmalgeschützten Bereichen können zusätzliche Anforderungen hinzukommen.
Wer gegen solche Vorschriften verstößt, muss unter Umständen den Zaun verkleinern, umbauen oder sogar entfernen. Zudem können Bußgelder drohen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von Schwere und Umständen des Verstoßes ab.
Die zulässige Höhe bezieht sich grundsätzlich auf Grundstücke im Innenbereich. Im Vorgarten oder an der Straßenseite können jedoch niedrigere Grenzen gelten. Auch an Ausfahrten und Straßenecken darf die Sicht nicht behindert werden. Dort dienen 80 Zentimeter häufig als Orientierung, damit Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sicher unterwegs sind.
Für Zäune direkt auf der Grundstücksgrenze gelten zusätzliche Regeln. Als Richtwert nennt Mutschke eine Höhe von 1,20 Metern, wobei die genauen Vorgaben je nach Bundesland unterschiedlich sind. Wer einen bestehenden Zaun mit Sichtschutzmatten oder höheren Pfosten nachrüstet, sollte die geltenden Höchstgrenzen und gegebenenfalls die Zustimmung des Nachbarn beachten.
Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze gibt es nicht. Wichtig ist jedoch, dass der Zaun die Grenze nicht überschreitet. Andernfalls kann der Nachbar einen Rückbau oder eine Versetzung verlangen. Streitigkeiten lassen sich häufig vermeiden, wenn Nachbarn sich frühzeitig über Höhe, Kosten und Pflege des Zauns verständigen.
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