Nach Diskriminierungsklage: Daimler Truck muss 210.000 Euro an Managerin nachzahlen
Eine weibliche Führungskraft bei Daimler Truck verdient bei der Bezahlung weniger als ihre männlichen Kollegen und klagt gegen ihren Arbeitgeber. Ein Gericht urteilt nach einem jahrelangen Rechtsstreit nun teilweise in ihrem Sinne.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Streit um Geschlechtsdiskriminierung bei der Bezahlung eine Managerin gestützt. Die Klage einer weiblichen Führungskraft bei Daimler Truck sei teilweise erfolgreich gewesen, teilte das Gericht in Stuttgart mit. Der Frau wurden in dem jahrelangen Rechtsstreit, bei dem es um eine höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 ging, rund 210.000 Euro zugesprochen. Der Fall war vom Bundesarbeitsgericht nach Stuttgart zurückverwiesen worden.
Die Frau aus der mittleren Führungsebene hatte sich den Spitzenverdiener in der Riege ihrer männlichen Abteilungsleiter-Kollegen als Vergleichsmaßstab ausgesucht. Sie verdiente ihrer Ansicht nach zu wenig. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf das Entgelt des namentlich benannten Kollegen, urteilte das Landesarbeitsgericht. "Der Beklagten ist es gelungen, die insoweit bestehende Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung der Klägerin zu widerlegen", erklärte das Landesarbeitsgericht.
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