Steuern sparen?: So tritt man aus der Kirche aus – und das sind die Folgen
In Deutschland ist die Kirchensteuer für Protestanten und Katholiken verpflichtend.
Will man sie nicht mehr zahlen, muss man die Kirche verlassen.
Hier erfahren Sie, wie das geht.
Sie wird auch von denen, die sie eigentlich gar nicht zahlen wollen, oft übersehen oder bewusst ignoriert: die Kirchensteuer.
Die Sätze, die man alljährlich auf dem Steuerbescheid findet, sehen auf den ersten Blick gering aus.
Für viele Menschen, die nicht gläubig sind und nie in die Kirche gehen, fühlt sich die regelmäßige Zahlung deshalb nicht schmerzhaft genug an, um die Mühe eines Kirchenaustritts auf sich zu nehmen.
Wenn die Kirche im eigenen Leben aber wirklich keine Rolle spielt und man diesen Schritt in Erwägung zieht, spart man auf lange Sicht durch den Wegfall der Kirchensteuer überraschende Summen – muss dafür aber offiziell aus der Kirche austreten.
So funktioniert der Kirchenaustritt Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt oder Amtsgericht des Wohnortes.
Hier sollte man vorab einen Termin vereinbaren.
Wenn es so weit ist, muss man persönlich erscheinen und einen gültigen Ausweis vorlegen.
Die Gründe des Austrittswunsches muss man nicht erklären.
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an – je nach Bundesland liegt sie zwischen 25 bis 35 Euro.
Der Austritt wird anschließend dem Finanzamt automatisch mitgeteilt, sodass die Kirchensteuer in der Regel bereits ab dem Folgemonat entfällt.
Für die unterschiedlichen Konfessionen gelten die gleichen Verfahren.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.