München: Mindestpreise für Uber und Co. ausgesetzt - Und jetzt?
Seit Anfang Juli galten in München Mindestpreise für Fahrdienste mit Uber oder Bolt.
Doch ein Gericht hat ein Machtwort gesprochen.
Welche Folgen hat das nun? Rückschlag für die Stadt München im Streit um Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber und Bolt: Das Verwaltungsgericht München hat in fünf Eilbeschlüssen entschieden, dass die jeweiligen Dienste, die gegen die Regelung geklagt hatten, sich nicht an die Vorgaben der Stadt halten müssen.
Die Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht zwar noch aus - aber was bedeutet das nun? Dürfen Uber , Bolt und Co. wieder zu billigeren Preisen in München fahren? Zunächst schon, ja.
Die Stadt München hat die Regelung nach der Gerichtsentscheidung tatsächlich ausgesetzt. „Die Landeshauptstadt München wird die Allgemeinverfügung ab sofort nicht mehr vollziehen“, heißt es aus dem zuständigen Kreisverwaltungsreferat (KVR), das in den Wochen und Monaten zuvor noch Kontrollen durchgeführt hatte, um zu überprüfen, ob die Fahrdienste sich an die neuen Vorschriften halten.
Damit gibt es faktisch aktuell keine Mindestpreis -Regelung mehr in München und die Fahrdienste setzen ihre Preise wieder selbst und nachfragegesteuert fest.
Welche Regelung galt denn in München? Die seit dem 4.
Juli dieses Jahres geltende Allgemeinverfügung sah vor, dass sich die Preise für die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt München per Satzung festgelegt hat.
Dieser liegt - auch für Fahrten aus dem Stadtgebiet heraus - demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer.
Davor lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi -Preisen.
Und was hat das Verwaltungsgericht gegen diese Allgemeinverfügung? Es stört sich vor allem daran, dass die Regelung nicht nur innerstädtische Fahrten, sondern auch Fahrten nach München und aus dem Stadtgebiet heraus betrifft.
Damit überschreite die Stadt ihren Kompetenzbereich. „Die zuständige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Maßstäben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch für einen Bereich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist“, teilte das Gericht mit.
Sind Mindestpreise in München damit nun endgültig vom Tisch? Wohl nicht.
Die Landeshauptstadt prüft nach KVR-Angaben, ob gegen die vorliegende Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
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