Arbeitszeit Lehrkräfte: Bundesverwaltungsgericht prüft Lehrer-Mehrarbeit
Wie viel Mehrarbeit steckt im Lehreralltag? Ein Grundschulrektor kämpft um Entschädigung.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte für 160.000 Lehrkräfte entscheidend werden.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat sich mit der Erfassung und dem Ausgleich von Mehrarbeit von Lehrkräften beschäftigt.
Konkret soll geklärt werden, ob der Dienstherr empirische Untersuchungen zum Umfang der erbrachten Arbeitszeit anstellen muss, um eine Überschreitung der Wochenarbeitszeit zu vermeiden.
Die Entscheidung sollte noch am Donnerstag verkündet werden.
Konkret geht es um die Überstunden eines Grundschulrektors aus Hannover.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte dem mittlerweile pensionierten Rektor eine Entschädigung von 31.435,59 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nun über die Revision des Landes Niedersachsen, das dagegen Beschwerde eingereicht hatte.
Der Rektor hatte an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitern neben der Unterrichtsverpflichtung bestätigte.
Die Mehrarbeit von fünf Stunden und 42 Minuten pro Woche erkannte das OVG als strukturell an, auch weil der Schulleiter über ein ganzes Jahr seine Arbeitszeiten dokumentiert hatte.
Streitfrage: Wurde die Mehrarbeit vom Dienstherrn angeordnet? Bei der mündlichen Verhandlung in Leipzig fokussierte sich der 2.
Senat vor allem auf die Frage, ob diese Mehrarbeit vom Dienstherrn herangezogen, also angeordnet wurde.
Das Land Niedersachen verneinte dies.
Dienstleistungen über die Arbeitszeit hinaus seien niemals angeordnet worden, dies sei auch nicht erforderlich gewesen, betonte der Prozessvertreter des Landes Niedersachsen.
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