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Kultur

Datenanalyse: Teenager in Australien nutzen Onlinedienste fast so stark wie vor Verbot

Stern ·
Datenanalyse: Teenager in Australien nutzen Onlinedienste fast so stark wie vor Verbot

Nach der Einführung des weltweit ersten Onlinedienste-Verbots für Kinder und Jugendliche in Australien haben junge Menschen in dem Land Angebote wie Instagram und Tiktok zuletzt offenbar wieder verstärkt genutzt.

Bei einigen Anwendungen nähern sich die Nutzungsraten dem Niveau vor dem Verbot im Dezember, wie am Mittwoch veröffentlichte Daten von Qustodio, einer Kontroll-App für Eltern, zeigten.

Gut jeder Vierte der 13- bis 15-Jährigen nutzt den Angaben zufolge weiter die Videoplattform Tiktok.

Das ist nur gut ein Prozentpunkt weniger als vor Inkrafttreten des Verbots.

Bei den Zehn- bis Zwölfjährigen lag die Nutzungsrate nur 0,06 Prozentpunkte unter dem Niveau vor dem Verbot.

Auch die Apps Instagram und Snapchat nutzten Kinder und Jugendliche zuletzt wieder vermehrt.

Nach dem Inkrafttreten des Verbots im Dezember waren die Nutzungszahlen zunächst zurückgegangen.

Australien war mit seinem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter gewesen.

Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften, auch in Deutschland wird über eine solche Regelung diskutiert.

Die Nutzungszahlen stiegen womöglich, „weil die Beschränkungen nicht funktionieren“, führte Yasmin London von Qustodio aus.

Die Kinder und Jugendlichen könnten die Alterssperre umgehen, indem sie VPN-Dienste nutzten oder ihr Alter falsch angäben.

Laut Qustodio wurden die Daten durch die anonymisierte Analyse der monatlichen Nutzung von Apps durch Kinder und Jugendliche in Australien erhoben.

Sie zeigen den Prozentsatz derjenigen, die eine App in einem Monat mindestens einmal länger als fünf Minuten nutzten.

Mit der App können Eltern die Nutzung von Angeboten durch ihre Kinder steuern.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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