Neue Regeln für Musikbranche: Keine KI-Songs in Charts in Australien - und in Deutschland
Eine KI-Version von Madonnas „Like a Prayer“ sorgte für Wirbel.
Künftig lässt Australiens Musikbranche großteils von Maschinen erzeugte Songs nicht mehr in den Charts zu.
Hierzulande ist es ähnlich.
Australiens Musikbranche setzt der Verwendung von Künstlicher Intelligenz künftig eine Grenze und lässt überwiegend oder vollständig von Maschinen generierte Songs nicht mehr für die Charts zu.
Erlaubt bleiben dagegen Aufnahmen, bei denen KI nur als Hilfsmittel zum Einsatz kommt.
In Deutschland ist der Umgang mit maschinell generierter Musik längst ähnlich geregelt.
Die Australian Recording Industry Association (ARIA), die Australiens offizielle Musik-Charts betreibt, hat für die Neuerung ihren Verhaltenskodex geändert.
Eine Aufnahme muss demnach „wesentlich von Menschen gemacht“ sein und darf nicht durch künstlich erzeugte Streams oder andere Tricks in den Charts nach oben gebracht worden sein.
Die neuen Regeln gelten ab Freitag.
Madonna-Cover stürmt die Charts – mit KI-Gesang Besonders im Fokus stand zuletzt eine Cover-Version von Madonnas „Like a Prayer“ des australischen DJs und Produzenten Josh Fawaz.
Der Song wurde im Juli zum meistgespielten Stück im australischen Radio und schaffte es auf Platz vier der ARIA-Charts – später kam aber heraus, dass Gesang und Schlagzeug mit Hilfe von KI erzeugt wurden.
Nach den neuen Regeln könnte ein solcher Einsatz dazu führen, dass ein Song nicht für die Charts zugelassen werde, sagte ein ARIA-Sprecher dem australischen Sender ABC.
ARIA kann künftig Songs von der Aufnahme in die Charts ausschließen oder sie nachträglich entfernen.
Auch Chartplatzierungen können korrigiert und bereits verliehene Auszeichnungen wieder entzogen werden.
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