Staatsvertrag: Weg frei für mehr Spar- und Programmvorgaben für den RBB
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steht nach seiner Krise 2022 im Reformprozess.
Die Länder Berlin und Brandenburg legen nun neue Regeln für Sparsamkeit, Kontrolle und Berichterstattung fest.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) bekommt neue Vorgaben für Wirtschaftlichkeit, Kontrolle und Programm.
Nach dem Berliner Abgeordnetenhaus stimmte auch der Brandenburger Landtag mehrheitlich für einen geänderten Staatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU sowie die Ex-BSW-Gruppe „Wir für Brandenburg“ votierten dafür, AfD und BSW dagegen.
Damit sollen Plenar- und Ausschusssitzungen aus den Landesparlamenten „angemessen abgebildet werden“.
Für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten klarere Regeln - so darf die Intendantin nicht mehr verdienen als der Ministerpräsident.
Die Aufsichtsgremien - Rundfunkrat und Verwaltungsrat - erhalten mehr Kompetenzen und sollen das Direktorium künftig auch in Fragen der Entwicklung der Strategie zur Sportberichterstattung beraten.
Der bisherige Staatsvertrag trat 2024 in Kraft.
Staatskanzleichef: Reform geht weiter Brandenburgs Staatskanzleichefin Kathrin Schneider (SPD) sprach von einem wichtigen Schritt im Zuge der Reform des Senders als Konsequenz der Krise 2022. „Ich bin davon überzeugt, dass der RBB auch bei weiterer Konsolidierung und bei weiterer Effizienzverstärkung den Programmauftrag und auch die Regionalisierung, die uns als Brandenburgern ja sehr am Herzen liegt, wirklich umsetzen kann“, sagte Schneider.
Die AfD -Fraktion verlangt eine radikale Reform.
Der Rundfunkbeitrag soll aus ihrer Sicht 2030 abgeschafft, Werbung und Sponsoring sollen zunächst bis dahin befristet werden.
Die Verpflichtung von Redakteuren zu Objektivität und Überparteilichkeit soll durch ein „Verbot ideologischer und moralischer Kriterien“ ergänzt werden.
Die Fraktionen von SPD und CDU lehnten den Antrag der AfD ab, die BSW-Fraktion votierte dafür.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.