Einkaufsfallen: Sie irren: Viele Rechte im Supermarkt existieren in Wahrheit gar nicht
Muss ich ein kaputtes Joghurtglas ersetzen? Und gilt der Regalpreis im Supermarkt wirklich immer? Typische Missverständnisse beim Einkauf und was laut Experten wirklich stimmt.
Beim Einkauf im Supermarkt gelten viele vermeintlich klare Regeln – doch nicht alles, was Verbraucher für ihr gutes Recht halten, stimmt auch.
Muss ein Händler mangelhafte Ware immer zurücknehmen? Kann man jeden Einkauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen? Und was gilt eigentlich, wenn ein anderer Preis abgerechnet wird als ausgewiesen? Rund um diese Fragen kursieren zahlreiche Rechtsirrtümer.
Manche halten sich so hartnäckig, dass sie längst wie feste Regeln wirken.
Zeit, genauer hinzuschauen: Wir haben die zehn häufigsten Mythen beim Einkauf geprüft und erklären, was tatsächlich gilt.
Darf ich vor dem Kauf probieren, ob zum Beispiel Trauben oder Kirschen gut schmecken? „Nein.
Bis das Obst bezahlt ist, gehört es dem Supermarkt.
Wer davon nascht, verzehrt also fremdes Eigentum“, sagt Daniela Krehl vom Referat Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Bayern.
Viele Supermärkte würden bei einzelnen Beeren zwar ein Auge zudrücken, einen Anspruch auf diese Kulanz habe man als Kunde aber nicht.
Krehls Tipp: „Einfach kurz einen Mitarbeiter fragen.“ Was ein Kunde aber darf: die Qualität der Ware prüfen, bevor er sie kauft. „Ich kann bei einer Avocado vorsichtig die Reife testen, einen Eierkarton öffnen und schauen, ob noch alle Eier ganz sind oder an einem Shampoo riechen“, erklärt Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Voraussetzung sei jedoch immer, dass sich die Ware danach noch verkaufen lässt und die Verpackung nicht beschädigt wird. „Geht bei einem Shampoo am Deckel ein Siegel kaputt, wenn ich es öffne, kann ich das nicht einfach tun, sondern muss einen Verkäufer fragen“, so Gerhards.
Mein Kind hat schon während des Einkaufs Hunger.
Darf es schon vor dem Bezahlen ein paar Kekse essen? Auch in diesem Fall gilt: Bis man die Ware bezahlt hat, ist sie Eigentum des Supermarktes. „Wenn man einen Schluck Wasser aus einer Flasche nimmt und sie danach auf das Kassenband stellt, wird vermutlich niemand etwas sagen“, sagt Julia Gerhards.
Die Verpackung von einem Schokoriegel aber kann nach dem Essen schnell in der Jackentasche verschwinden und vom Brötchen aus der Backwarenstation bleibt womöglich gar nichts mehr zurück. „Wichtig ist, dass ich an der Kasse noch gut belegen kann, dass ich etwas bereits gegessen habe“, so Gerhards.
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