NSU-Terroristin: Zschäpe will Haftentlassung - Anhörung in München
Beate Zschäpe will vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Die Entscheidung liegt beim Oberlandesgericht München.
Dort gab es nun einen Termin.
Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe will ihre vorzeitige Haftentlassung erreichen - und ist dazu nun vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) angehört worden.
Es habe am Donnerstag eine mündliche Anhörung in nicht-öffentlicher Sitzung gegeben, sagte eine OLG-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Dies diene der Vorbereitung einer Entscheidung des Gerichts darüber, wie lange Zschäpe mindestens noch in Haft bleiben muss.
Zuvor hatten „Münchner Merkur“ und „tz“ darüber berichtet.
Zschäpe war vom OLG München im Jahr 2018 als Mittäterin an der sogenannten NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das OLG stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Diese Frist läuft nach Angaben des Gerichts aber nun im November aus - weil Zschäpe im November 2011 in Untersuchungshaft kam.
Deshalb muss das Gericht in Kürze über die sogenannte Mindestverbüßungsdauer entscheiden.
Zschäpe sitzt Haft in Chemnitz ab Zschäpe sitzt in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen, musste also für die Anhörung vor Gericht eigens nach München gebracht werden.
Vergangenes Jahr hatte sie ihre Aufnahme in ein Neonazi-Aussteigerprogramm erreicht.
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