Früheres Bürgergeld: So unterscheiden sich die neue Grundsicherung und Arbeitslosengeld voneinander
Wer keinen Job hat, kann Arbeitslosengeld oder die neue Grundsicherung beziehen.
Doch wem steht welche Leistung zu und worin unterscheiden die sich? Vor drei Jahren löste das Bürgergeld die frühere Hartz-IV-Regelung ab.
Zum 1.
Juli 2026 folgte die nächste Änderung: Das Bürgergeld wurde durch das „Grundsicherungsgeld“ ersetzt.
Die neue Leistung soll weiterhin Menschen unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können.
Wer bekommt das „Grundsicherungsgeld“ – und worin unterscheidet es sich vom Arbeitslosengeld? Arbeitslosengeld vs. neue Grundsicherung: Finanzierung und Höhe Ein zentraler Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und der neuen Grundsicherung liegt in der Finanzierung und Berechnung.
Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung bezahlt.
Die Höhe richtet sich vor allem nach dem bisherigen Einkommen: In der Regel erhalten Arbeitslose 60 Prozent, mit Kindern 67 Prozent des letzten Nettogehalts.
Dagegen wird das Grundsicherungsgeld aus Steuermitteln finanziert.
Die Höhe der Unterstützung hängt nicht vom früheren Gehalt ab, sondern orientiert sich am individuellen Bedarf.
Dabei spielen unter anderem die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die persönliche Lebenssituation eine Rolle.
Auch kann das Vermögen des Antragstellers angerechnet werden.
So muss zunächst das verwertbare Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden, ehe das Grundsicherungsgeld ausgezahlt wird.
Anrechnung „vorrangiger Leistungen“ Bei der Berechnung des Grundsicherungsgeldes werden auch sogenannte „vorrangige Leistungen“ berücksichtigt.
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