Nachrichtendienste: Was unsere Partner schon dürfen
Nur knapp wurde am Leipziger Flughafen jüngst ein Anschlag mit einer Drohne verhindert – und wieder kamen Hinweise auf die möglichen Auftraggeber maßgeblich von ausländischen Nachrichtendiensten. So geschieht es immer wieder in Fällen geplanter Terroranschläge in Deutschland: Oft kommen Hinweise auf verdächtige Aktivitäten nicht von inländischen Diensten, sondern aus dem Ausland. Auch in der Abwehr von Cyberangriffen klaffen Lücken. In Zukunft sollen auch deutsche Nachrichtendienste Kompetenzen erhalten, die viele der Dienste in den Partnerstaaten schon besitzen – aufgrund einer anderen innenpolitischen Kultur, aber auch, weil Gefahren und Entwicklungen früher erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen wurden.
In Großbritannien beispielsweise, das keine gesetzlichen Aufgabentrennungen von Polizei, Geheimdiensten und Militär kennt, ist seit 2020 eine „Nationale Cyberstreitkraft“ für die Abwehr von Angriffen und für aktive Gegenmaßnahmen im virtuellen Kräftemessen verantwortlich. Das Personal stammt ungefähr je zur Hälfte aus dem Verteidigungsministerium und von den drei Geheimdiensten für inländische Spionageabwehr (MI5) ausländische Informationsgewinnung (MI6) und technische Informationsabschöpfung (GCHQ). Der Stellenplan sieht einen Umfang von rund 2000 Bediensteten vor.
In der staatlichen Aufgabenbeschreibung der Cyberbehörde heißt es, sie unternehme täglich Operationen im Cyberraum, um Bedrohungen vom Vereinigten Königreich abzuwehren, um die nationale Sicherheit des Landes zu stützen und schwere Verbrechen, etwa auch sexuellen Kindesmissbrauch, aufzuklären. Zu den Mitteln, die dabei eingesetzt werden dürfen, gehören die gezielte Störung gegnerischer Aktivitäten, die Ablenkung von Angreifern und ihre Bloßstellung. Es ist gesetzlich auch gestattet, in gegnerische Gruppen einzudringen und sie durch die Erzeugung von Misstrauen und internem Streit lahmzulegen.
Die gesetzliche Grundlage, auf der das neue Cyberkommando operiert, besteht vor allem aus den Regulierungen der Geheimdienstkompetenzen. Bestimmte Operationen müssen von den zuständigen Regierungsmitgliedern abgezeichnet werden, sie unterliegen der Aufsicht durch die parlamentarische Kontrollkommission des Unterhauses.
In Frankreich gilt Philipp Wolff als Deutschlands 007. Der Leiter der Abteilung 7 im Bundeskanzleramt koordiniert die Nachrichtendienste in Bund und Ländern. Bei seinem jüngsten Besuch in Paris im Juli stimmte Wolff seine Gesprächspartner auf die Zeitenwende in den deutschen Nachrichtdiensten ein, die im Herbst in Gesetzesform gegossen werden soll. Wolff, der mit einer Französin verheiratet ist, geht in französischen Geheimdienstkreisen ein und aus. Er kennt die gegensätzliche Entwicklung der Dienste.
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