Witwenrente: Rente nach Todesfällen – so viel Geld können Hinterbliebene erhalten
Rente ist vermutlich nicht die erste Priorität, wenn man einen geliebten Menschen verliert – doch eine Witwen- oder Waisenrente kann Hinterbliebenen helfen.
Vermutlich denken die wenigsten Menschen nach dem Verlust eines geliebten Partners oder Elternteils an Geld.
In einer solchen emotionalen Extremsituation hat man den Kopf meist anderswo.
Wenn der oder die Verstorbene aber mit seinem Beruf einen signifikanten Teil der Haushaltsfinanzen beigetragen hat, kann die verbliebene Familie dies nach einer Weile im Alltag schmerzhaft zu spüren bekommen.
Genau dafür gibt es in Deutschland aber Vorsorgemöglichkeiten: Hinterbliebene können Witwen- oder Witwerrenten sowie Waisen- oder Halbwaisenrenten erhalten.
Diese können die finanzielle Belastung abfedern.
Allerdings erhalten Betroffene die Leistung nicht automatisch.
Rente für Hinterbliebene: Wie bekommt man sie? Wer für diese Zahlungen berechtigt ist, muss sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Hierfür ist das Formular R0500 erforderlich.
Welche Leistung infrage kommt und in welcher Höhe sie gezahlt wird, hängt dann von den persönlichen Voraussetzungen ab.
Bei der Witwen- oder Witwerrente wird grundsätzlich zwischen der „kleinen“ und der „großen“ Variante unterschieden.
Anspruch auf die große Witwenrente besteht unter anderem, wenn Hinterbliebene das 47.
Lebensjahr vollendet haben, ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt die kleine Witwen- oder Witwerrente infrage.
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