Spektakulärer Kunstskandal vor dem Bundesgerichtshof: Fälscher will Bild zurück
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am Freitag mit einem spektakulären Kunstskandal befasst.
Der Kunstfälscher Wolfgang B. klagte - er fordert ein von ihm gefälschtes Bild nach der Enttarnung zurück.
Das Gemälde wurde 2006 von einem Auktionshaus für fast 2,9 Millionen Euro versteigert. (Az.
V ZR 242/24) Es galt als das lange verschollene Werk „Rotes Bild mit Pferden“ des Malers Heinrich Campendonk von 1914.
In Wirklichkeit hatte es B. gemalt.
Das flog 2010 auf, weil der Käufer, eine maltesische Firma, das Gemälde untersuchen ließ.
Dabei wurde das Farbpigment Titanweiß nachgewiesen, das es 1914 noch nicht gab.
Es stellte sich heraus, dass B. noch weitere Bilder gemalt und als Originale berühmter Maler ausgegeben hatte - ein Skandal, der den Kunstmarkt erschütterte und den Fälscher ins Gefängnis brachte.
Er wurde 2011 vom Landgericht Köln zu einer Haftstrafe verurteilt.
2015 kam er auf Bewährung frei, er ist inzwischen selbst erfolgreicher Künstler.
Der Käufer des angeblichen Campendonk-Werks einigte sich damals in einem Vergleich mit dem Auktionshaus und gab das Bild gegen die Rückerstattung des Kaufpreises an dieses zurück.
Das Auktionshaus verkaufte es - diesmals als Werk von Wolfgang B. - an einen anderen Käufer weiter.
Nun will B. es wiederhaben.
In der Verhandlung am BGH wurde am Freitag deutlich, dass das schwierig werden dürfte.
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