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Rechtsbeschwerde gescheitert: Epstein-Komplizin Maxwell bleibt in Haft

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Rechtsbeschwerde gescheitert: Epstein-Komplizin Maxwell bleibt in Haft

Die Komplizin des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, bleibt in Haft.

Ein US-Bundesrichter wies am Dienstag einen Antrag der 64-Jährigen ab, ihre Verurteilung zu 20 Jahren Gefängnis aufzuheben.

Sie war wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung schuldig gesprochen worden, weil sie Minderjährige an Epstein vermittelt hatte.

Der New Yorker Bundesrichter Paul Engelmayer erklärte, Maxwells Behauptungen seien „unbegründet und größtenteils belanglos“.

Sie hatte argumentiert, während des Verfahrens und er Urteilsverkündung 2021 seien ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt worden.

Maxwell ist in den USA die einzige, die im Epstein -Skandal gerichtlich verurteilt wurde.

Ihre Forderungen nach einer Begnadigung durch Präsident Donald Trump sind bisher ins Leere gelaufen.

Maxwell unterhielt in den 1990er Jahren eine Beziehung mit Epstein.

Mit ihrer Hilfe soll der bis in höchste Kreise von Politik und Wirtschaft vernetzte US-Investor mehr als tausend Minderjährige und junge Frauen missbraucht und teils an Prominente weitergereicht haben.

Epstein war erstmals 2008 wegen Anstiftung einer Minderjährigen zur Prostitution verurteilt worden.

Wegen eines umstrittenen Deals mit der Staatsanwaltschaft erhielt er damals eine nur 18-monatige Haftstrafe.

2019 wurde er erneut festgenommen, unter anderem wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen.

Im August 2019 wurde er erhängt in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden, nach offiziellen Angaben nahm er sich das Leben.

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