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Germanwings-Katastrophe von 2015: Warum wird elf Jahre nach dem Absturz immer noch vor Gericht verhandelt?

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Germanwings-Katastrophe von 2015: Warum wird elf Jahre nach dem Absturz immer noch vor Gericht verhandelt?

Der Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen mit 150 Toten ist mehr als elf Jahre nach der Katastrophe juristisch nicht abgeschlossen: Vor Gericht wird in einem neuen Verfahren um zusätzlichen Schadenersatz gestritten. 30 Hinterbliebene haben Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Am heutigen Freitag wird die Klage am Landgericht Braunschweig verhandelt. Worum geht es in dem Zivilprozess und wie sind die Aussichten?

Am 24. März 2015 stürzte eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen ab. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.

Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien. Unter den 150 Insassen waren 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.

Die Katastrophe löste große Bestürzung und Trauer aus. Es folgten intensive Debatten zum Umgang mit möglichen psychischen Problemen von Angestellten in hochsensiblen Bereichen oder den Regeln in einem Flugzeug-Cockpit.

In Braunschweig wird über zusätzlichen Schadenersatz in Höhe von jeweils 500 bis 110.000 Euro für einige Hinterbliebene verhandelt. Nach Überzeugung der Kläger sei die Flugtauglichkeit des Co-Piloten Andreas Lubitz damals nicht ausreichend überwacht worden, erläutert ein Gerichtssprecher.

Aus ihrer Sicht waren die durchgeführten flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht weitreichend genug. Bei der Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit seien gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend eingehalten und umgesetzt worden. Nach der Argumentation der Kläger wurde der Absturz dadurch möglich.

Ja. Die Lufthansa hat nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

Die Folgen der Katastrophe haben über die Jahre mehrere Gerichte in mehreren Ländern beschäftigt. In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld erlitten Hinterbliebene der Absturzopfer Niederlagen vor den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Die Richter argumentierten dabei jeweils ähnlich, dass die Konzernmutter Lufthansa nicht für die flugmedizinischen Untersuchungen der Crew verantwortlich war. "Die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten ist eine staatliche Aufgabe, die durch das Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen wird", hieß es etwa im Juni 2022 in Frankfurt. Es könne nur der Staat haften, in dessen Dienst die Ärzte standen.

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