Kurioser Grund - Zweitligist droht Abfindung für Ex-Boss
Die Beendigung eines alten Kapitels wird für Dynamo Dresden mit hoher Wahrscheinlichkeit ein finanzielles Nachspiel haben. Am Donnerstag, 10 Uhr, fand im Amtsgericht Dresden die erste Verhandlung zwischen Ex-Kommunikationsgeschäftsführer David Fischer (42) und dem Zweitligisten statt. BILD war vor Ort.
Der Verein hatte dem ehemaligen Boss nach einem vorher geschlossenen Aufhebungsvertrag noch fristlos gekündigt , weil dieser im Nachgang seiner Freistellung noch sensible Daten aus einem Ausschreibungsverfahren der SGD herausgegeben haben soll. Fischer klagte wegen formeller Fehler dagegen – u.a. weil es zwei Geschäftsführer-Verträge gegeben habe und nicht beide rechtmäßig gekündigt worden wären, sondern nur das erste Papier.
Richter Hans-Joachim Brauns (65) wies dies zunächst zurück: „Da bleibt eine leere Hülle, da Herr Fischer keine anderen Aufgaben hatte. Im Zweifel für den Angeklagten.“ Trotzdem schätzte er das vertragliche Vorgehen der SGD bereits da kritisch ein: „Die Organisationsstruktur ist nicht so gut, wie es sein sollte.“
Im Fall von Fischer, der ein Monatsbruttogehalt von 14.000 Euro bei Dynamo hatte, ging es nach der fristlosen Kündigung Mitte November 2025 bis zum Ende des auslaufenden Vertrags im Sommer 2026 um gesamt maximal 104.000 Euro. Der Ex-Geschäftsführer hatte vor der Verhandlung ein Vergleichsangebot von 70.000 Euro vorgelegt, das der SGD-Aufsichtsrat ohne Gegenvorschlag ablehnte.
An diesem Punkt ging es nun in die entscheidende Verhandlung am Donnerstag. Fischers Anwalt Gerd Berninger verringerte das Angebot auf 50.000 Euro, um – so seine Begründung – in einem weiteren Verfahren angesichts des öffentlichen Interesses nicht mehr Details für beide Seiten aufrollen zu müssen. Der Klub befand sich damals nicht nur, aber auch wegen Fischer, in einem internen Zwei-Lager-Konflikt, der mittlerweile aufgelöst werden konnte.
Dynamo-Anwältin Miriam Golla bat um eine Unterbrechung, um sich mit Aufsichtsrats-Boss Michael Ziegenbalg und Finanz-Geschäftsführer Stephan Zimmermann, die beide ebenfalls vor Ort waren, über die Position des Vereins neu zu beraten. Anschließend fragte sie den Richter, ob er nicht noch einmal einen verbesserten Vorschlag des Gerichts zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses machen könne.
Brauns verwies auf die eigene Geschäftsordnung des Dynamo-Aufsichtsrats und sah darin – so wörtlich – „das größte Risiko“ für den Verein. Er präsentierte die entsprechende Stelle (Paragraf 4) auf einem Bildschirm. Dort ist geregelt, dass „alle“ Aufsichtsratssitzungen sieben Tage zuvor einberufen werden müssen. Fischer plädiert, dass dies bei seiner Freistellung so nicht erfolgt wäre. Sprich: ein Formfehler basierend auf einem Satzungsmakel, der später Folgen haben könnte.
Dementsprechend blieb das Gericht bei 50.000 Euro als Vergleichsvorschlag, wovon 21.000 Euro mit den Gehältern bis Ende 2025 abgerechnet werden müssten und offiziell dann 29.000 Euro Abfindung zu Buche stünden. Dynamo-Vertreterin Golla nahm dies mit. Der Klub-Aufsichtsrat muss nun in seiner Sitzung am 8.
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