Klage von Attac: Gericht: Verbot zweier Proteste gegen G20 war rechtmäßig
Zahlreiche linke Organisationen riefen 2017 zu Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg auf.
Zwei Kundgebungen wurden von der Stadt verboten - zu Recht, wie ein Gericht jetzt entschieden hat.
Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot von zwei Protestkundgebungen für rechtmäßig erklärt.
Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts vom Februar 2022, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Im Juni 2017 hatte die globalisierungskritische Organisation Attac zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8.
Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet von der Innenstadt bis zum Flughafen erlassen hatte.
Attac wollte dennoch am 7.
Juli zwei Versammlungen unter freiem Himmel abhalten - demonstriert werden sollte vor dem „Afrika-Haus“ und vor der Hamburger Geschäftsstelle des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft.
Die erwartete Teilnehmerzahl war laut Gericht mit je 50 Personen angegeben.
Da beide Veranstaltungsorte im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung lagen, untersagte die Stadt die Versammlungen.
Gleichzeitig bot sie an, dass die Aktionen außerhalb der Verbotszone abgehalten werden konnten.
Attac klagte gegen das Verbot.
Gericht: Blockaden der Fahrtrouten drohten Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts wäre die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlungen durch gezielte oder faktische Blockaden der Transport- und Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden.
Diese Einschätzung hätte sich nicht allein aus den Erkenntnissen zu den beiden geplanten Kundgebungen ergeben.
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