Anspruch und Wirklichkeit: Was Kinder nach den Ferien in der Ganztagsschule erwartet
Bloße Verwahrung oder hochwertige Förderung: Was taugt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Praxis? Für viele Erstklässler dürfte es neben der Schultüte eine Wundertüte geben.
Wenn nächste Woche nach gut sechs Wochen Sommerferien in Nordrhein-Westfalen wieder der Unterricht beginnt, kommt es zum Realitätscheck für das politische Ganztagsversprechen.
In der Theorie ist zum 1.
August bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule in Kraft getreten.
Er gilt zunächst für Erstklässler und wird jährlich erweitert.
Kommunen, Bildungsgewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und die Opposition haben allerdings erhebliche Zweifel, dass Personal, Räume und weitere Ressourcen für mehr als „Verwahren“ reichen werden.
Was Eltern jetzt wissen sollten.
Was wird in der Ganztagsbetreuung angeboten? Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich 40 Wochenstunden - Unterrichtszeit inklusive.
Er bedeutet, dass Eltern einen Ganztagsplatz einfordern können - nicht, dass Kinder dazu verpflichtet werden.
Verbindliche pädagogische Qualitätsstandards gibt es nicht.
Das ist der Hauptkritikpunkt aller Skeptiker.
Insofern werden sich viele Kinder und Eltern nach den Ferien überraschen lassen müssen, was sie konkret geboten bekommen.
Was tut die Landesregierung? Das Land pumpt Jahr um Jahr mehr Millionen in die Förderung der Ganztagsbetreuung - allein im laufenden Jahr stiegen die Ausgaben nach Angaben des Schulministeriums um mehr als 93 Millionen auf insgesamt rund 983 Millionen Euro.
Aus Sicht der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege, die einen Großteil der Angebote vor Ort organisieren, reichen die Mittel aber bei weitem nicht aus.
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