Sachsen-Anhalt: So funktioniert die Briefwahl – und deswegen ist sie sicher
Sie wollen wählen, schaffen es aber nicht ins Wahllokal? Kein Problem, dank der Briefwahl.
Hier erklären wir, was Sie für eine gültige Stimmenabgabe beachten müssen.
Ob krank zu Hause, familiär verhindert, im Urlaub oder bei der Arbeit – wer es am Wahltag nicht ins Wahllokal schafft, kann dennoch seine Stimme abgeben: per Brief.
Hier erklären wir Ihnen, was die Briefwahl ist, wie Sie die entsprechenden Unterlagen anfordern und was Sie für eine gültige Stimmenabgabe beim Ausfüllen beachten müssen.
Jeder Wahlberechtigte darf per Brief wählen.
Die postalische Abstimmung ist grundsätzlich aber vor allem für Menschen gedacht, die am Wahltag verhindert sind oder die Unterstützung beim Wählen brauchen – wie etwa Senioren, Kranke oder Menschen mit Behinderungen.
So erhalten Sie die Briefwahlunterlagen Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, muss zunächst die Unterlagen anfordern .
Das geht mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung: Auf deren Rückseite findet sich der Antrag – einfach ausfüllen und zurück an die Wahlbehörde senden .
Ein Porto fällt im Allgemeinen nicht an.
Um die Unterlagen rechtzeitig zu erhalten, sollten Sie sie mindestens eine Woche vor der Wahl beantragen.
Noch einfacher ist es, den QR-Code zu scannen, oder die Briefwahlunterlagen im Internet zu beantragen.
Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten angegeben werden.
Oder, falls Sie sich nicht an ihrem gemeldeten Wohnort befinden, die entsprechende Anschrift.
Sie erhalten wenige Tage später die Stimmzettel, den Wahlschein sowie zwei Umschläge (einen blauen und einen roten).
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.