Früheres Bürgergeld: Zählt das Pflegegeld als Einkommen zur Grundsicherung?
Neben der neuen Grundsicherung beziehen einige Menschen auch Pflegegeld.
Doch was bedeutet das für Pflegebedürftige und Angehörige? Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Wer pflegebedürftig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegegeld erhalten.
Doch was gilt, wenn Empfänger zusätzlich Grundsicherungsgeld beziehen? Wird das Pflegegeld dann als Einkommen angerechnet? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wer hat ein Anrecht auf Pflegegeld? Pflegegeld erhalten Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und zu Hause betreut werden.
Voraussetzung ist laut Bundesministerium für Gesundheit , dass die häusliche Pflege sichergestellt ist, etwa durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich tätige Personen.
Die Pflegeversicherung überweist das Geld an die pflegebedürftige Person – die darüber frei verfügen und es beispielsweise an pflegende Personen weitergeben kann.
Wie hoch fällt das Pflegegeld aus? Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung Geld aus, laut dem Bundesministerium für Gesundheit zufolge gestaffelt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftigkeit Pflegegrad pro Monat Pflegegrad 2 347 Euro Pflegegrad 3 599 Euro Pflegegrad 4 800 Euro Pflegegrad 5 990 Euro Wird das Pflegegeld auf das Grundsicherungsgeld angerechnet? Nein, das Pflegegeld wird bei der neuen Grundsicherung, ehemals Bürgergeld, nicht als Einkommen berücksichtigt.
Das gilt sowohl für pflegebedürftige Menschen als auch für Angehörige oder andere Pflegepersonen, wenn sie das Pflegegeld als Anerkennung für ihre Unterstützung bekommen.
Hintergrund ist, dass Leistungen der Pflegeversicherung bei Sozialleistungen, die von der Höhe des Einkommens abhängen, nicht berücksichtigt werden.
Das ist in Paragraf 13 Absatz 5 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt.
Wer kann die neue Grundsicherung erhalten? Die neue Grundsicherung können grundsätzlich nur Menschen erhalten, die erwerbsfähig sind.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bedeutet das, dass sie mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können.
Ist eine Person aufgrund ihres Pflegebedarfs nicht in der Lage, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, besteht in der Regel kein Anspruch auf Grundsicherungsgeld.
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