Nach CSD-Anschlag: Regierung legt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus vor
Härtere Strafen für Messerangriffe, häufiger Fußfesseln für Gefährder: Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Zehn-Punkte-Plan für einen besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus beschlossen.
Neben Strafverschärfungen sollen demnach auch der Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln ausgeweitet und das Sammeln von Spenden für terroristische Zwecke strenger geahndet werden.
Der „brutale Anschlag auf den Berliner CSD“ habe erneut gezeigt, dass gewaltbereiter Islamismus eine „wirklich ernste Gefahr“ sei, sagte Bundesjustizministerin Hubig in einer Pressekonferenz mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Nach dem Beschluss durch das Kabinett geht der Plan nun in die parlamentarische Beratung.
Um Gefährder zu beobachten und Terroranschläge abzuwenden, solle „eine starke Anwendung von Fußfesseln ermöglicht“ werden, sagte Dobrindt.
Zudem will die Bundesregierung auf einen stärkeren Einsatz von Präventivgewahrsam bei Gefährdern dringen.
Dazu will sie sich „für einheitliche, effektive Standards in Bund und Ländern“ einsetzen, wie es in dem Zehn-Punkte-Plan heißt.
Zur frühzeitigen Ermittlung und Aufklärung von Gefährdungen sollen darüber hinaus die Bundesländer befugt werden, im Einzelfall „relevante“ Telekommunikationsdaten sichern zu lassen, „um deren Verlust zu verhindern und eine spätere Erhebung zu ermöglichen“, heißt es weiter.
Angriffe mit Messern sollen zum Verbrechen hochgestuft und können dann mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft werden. „Wer künftig mit Messern auf Personen losgeht, muss damit rechnen, dass er mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belangt wird“, sagte Dobrindt.
Derartige Angriffe werden bisher als Vergehen eingestuft, wenn es zu keinen schweren Körperverletzungen kommt. „Nachschärfen“ will Hubig beim Kampf gegen die Verbreitung von Propagandamitteln für den Islamischen Staat.
Nachdem hier bislang immer wieder Unklarheit geherrscht habe, solle der Straftatbestand ausgeweitet werden, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.
Zudem soll ein neuer Straftatbestand für sogenannte Spendensammler geschaffen werden. „Wer Spenden für terroristische Zwecke sammelt, soll sich zukünftig schon strafbar machen, bevor Kontakte zu terroristischen Gruppen aufgenommen oder Gelder weitergeleitet werden“, heißt es in dem Zehn-Punkte-Plan.
Bei Entscheidungen über Bewährungsstrafen sollen zudem Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit stärker berücksichtigt werden.
Die Bewährung „darf am Ende nicht zulasten der Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gehen“, betonte Hubig.
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