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Anwältin klärt auf - Welche Rechte Käufer bei defektem Kühlschrank haben

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Anwältin klärt auf - Welche Rechte Käufer bei defektem Kühlschrank haben

Ein Kühlschrank gehört zu den Geräten, die täglich im Einsatz sind. Umso ärgerlicher ist es, wenn er schon wenige Wochen oder Monate nach dem Kauf ausfällt. Verbraucher müssen einen Defekt jedoch nicht einfach akzeptieren. Anwältin Nicole Mutschke klärt über die Rechte der Käufer auf.

Käufer können bei einem Defekt zunächst verlangen, dass der Händler den Mangel beseitigt, erklärt die Anwältin gegenüber myHOMEBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer). Grundsätzlich dürfen Verbraucher wählen, ob der Kühlschrank kostenlos repariert oder durch ein mangelfreies Gerät ersetzt wird.

„Im ersten Schritt können Verbraucher grundsätzlich wählen, ob der Händler den Kühlschrank kostenlos repariert oder ein mangelfreies Ersatzgerät liefert“, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke. Der Händler kann den Wunsch allerdings ablehnen, wenn er unmöglich oder unverhältnismäßig teuer ist. Erst wenn die Nachbesserung scheitert oder verweigert wird, kommen weitere Ansprüche infrage.

Viele sprechen bei einem Defekt von einer Garantie. Tatsächlich handelt es sich häufig um Gewährleistungsrechte . Der Verkäufer muss dafür geradestehen, dass die Ware bei der Übergabe mangelfrei war. Bei Neuware gilt die Gewährleistung grundsätzlich zwei Jahre.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung, meistens vonseiten des Herstellers. Seit dem 23. Juli 2026 gibt es zudem für bestimmte Produkte, darunter Kühlschränke , ein gesetzliches Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller.

Bei einem Defekt sollten sich Käufer zunächst an den Händler wenden. „Der Händler muss dafür einstehen, dass das Gerät bei Übergabe mangelfrei ist“, sagt Mutschke. Ansprüche gegen den Hersteller bestehen in der Regel nur bei einer Garantie oder über das neue Reparaturrecht.

Tritt der Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf auf, wird vermutet, dass die Ursache bereits bei der Übergabe vorhanden war. Danach wird die Beweisführung deutlich schwieriger.

Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag ist meist nicht möglich. Der Händler muss zuerst die Chance bekommen, das Gerät zu reparieren oder auszutauschen. Reagiert er nicht, verweigert die Nachbesserung oder bleibt der Kühlschrank weiterhin mangelhaft, können Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Wichtig sind Rechnung, Zahlungsnachweis, Fotos des Defekts und der Schriftverkehr mit Händler oder Hersteller. Die Originalverpackung wird für Gewährleistungsansprüche dagegen nicht benötigt.

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