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Diese Regeln gelten beim Parken - Wie lange darf ich mein Auto am selben Ort parken?

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Diese Regeln gelten beim Parken - Wie lange darf ich mein Auto am selben Ort parken?

Homeoffice, Kurzarbeit oder eine längere Reise – es gibt viele Gründe, das Auto nicht zu nutzen. Wer in der eigenen Garage oder einem gemieteten Stellplatz parkt, muss sich keine Sorgen machen. Doch wie sieht es mit den Straßenparkern im öffentlichen Raum aus? Wo dürfen Sie Ihr Auto abstellen und wie lange?

BILD verrät Ihnen, wo Sie Ihr Auto sorgenfrei parken können und worauf es dabei ankommt.

Grundsätzlich darf man ein zugelassenes Auto unbegrenzt im öffentlichen Raum stehen lassen. Solange keine Schilder etwas anderes sagen, dürfen Sie Ihr Auto unbegrenzt parken. Aber Achtung: Die Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO ) sieht einige Ausnahmen vor. Darauf sollten Sie beim Parken also achten:

Voraussetzung: Das Parken ist an dieser Stelle auch erlaubt, Ihr Auto ist zugelassen und die TÜV-Plakette ist nicht abgelaufen!

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie spätestens alle drei Tage nach Ihrem Auto sehen. Diese Regelung hilft Ihnen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Es kann immer passieren, dass ein temporäres Parkverbot oder eine Baustelle eingerichtet wird. Wenn Sie Ihr Auto zu lange unbeachtet lassen, riskieren Sie eine Strafe oder abgeschleppt zu werden.

Und was sagt das Gesetz? Rechtlich gesehen gibt es keine festgelegte Pflicht, wie oft Sie nach Ihrem Auto sehen müssen. Allerdings empfehlen die meisten Experten die 3-Tages-Regel. Besonders in Großstädten kann dies helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wenn Sie längere Zeit nicht vor Ort sind, beauftragen Sie eine vertrauenswürdige Person, alle drei Tage nach Ihrem Auto zu sehen. Geben Sie Ihrer Vertrauensperson einen Autoschlüssel und die Fahrzeugpapiere. So kann sie das Auto bei Bedarf umparken.

Wichtiger Hinweis : Eine Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe, bei der Ordnungshüter anrufen könnten, reicht nicht aus. Niemand ist verpflichtet, Sie oder Ihre Vertrauensperson vor einem Abschleppen zu benachrichtigen.

Tipp: Überprüfen Sie vor einer langen Abwesenheit auch den Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU). Eine gültige TÜV-Plakette ist Voraussetzung, um im öffentlichen Raum zu parken.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.

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