Kabinettsbeschluss: Schleswig-Holstein will Gleichstellung in Verwaltung stärken
Sozialministerin Touré sagt: „Gleichstellung passiert nicht von allein.“ Schleswig-Holstein will mit einer Gesetzesnovelle mehr Verbindlichkeit in der Verwaltung schaffen.
Schleswig-Holstein will die Gleichstellung von Männern und Frauen im Land stärken.
Eine entsprechende Novellierung des Gleichstellungsgesetzes hat das Kabinett in Kiel beschlossen, wie das Sozialministerium mitteilte.
Zentrales Ziel sei es, die Gleichstellung in der Verwaltung auf Landesebene und kommunaler Ebene voranzutreiben. „ Gleichstellung passiert nicht von allein“, sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). „Sie braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen.“ Daher soll die Gesetzesreform mehr Verbindlichkeiten schaffen, so dass die Gleichstellung in den Strukturen des öffentlichen Dienstes mitgedacht wird. „Denn bei der Gleichstellung geht es am Ende des Tages um die Machtverteilung in unserer Gesellschaft“, betonte die Ministerin.
Es gehe darum, wer mit am Tisch sitze, wenn Entscheidungen getroffen würden, wer wie viel verdiene und wer welche Chancen bekomme.
Dabei habe die öffentliche Verwaltung eine Vorbildfunktion.
Welche Änderungen geplant sind So soll etwa bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände sowie Verwaltungs- und Aufsichtsräte deutlich verbindlicher eine Gleichberechtigung vorgeschrieben werden. „ Frauen und Männer müssen künftig dabei künftig jeweils hälftig berücksichtigt werden“, erklärte Touré.
Ebenso soll die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stärker in den Fokus rücken.
Beschäftigte, die aus familiären Gründen eine Beurlaubung beantragen - etwa zur Betreuung eines Kindes oder zur Pflege eines nahen Angehörigen -, sollen ihrem Wunsch nachgehen können, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegen sprechen, hieß es.
Frauen sollen zudem bevorzugt an Fortbildungen für Führungspositionen teilnehmen können, die sie auf solche Aufgaben vorbereiten.
Ebenso soll laut Sozialministerin Touré auch Führung in Teilzeit erleichtert werden.
Mehr Schutz vor sexueller Belästigung Ein weiterer Schwerpunkt sei der stärkere Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Künftig soll jede Form sexueller Belästigung nicht nur verboten sein, sondern auch dienstliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Laut Ministerium können dies disziplinar-, arbeits- oder personalrechtliche Konsequenzen sein.
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