Streit an Hochschule: Ermittlungen gegen Grünen-Abgeordnete eingestellt
Der Ex-Präsident der Uni Göttingen, Metin Tolan, soll die Abgeordnete Pippa Schneider angeschrien haben.
Er bestreitet das.
Wie es wirklich war, lässt sich nicht mehr klären.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen die Landtagsabgeordnete Pippa Schneider eingestellt.
Das bestätigte die Behörde jetzt.
Der Grünen-Politikerin war vorgeworfen worden, unter Eid gelogen zu haben.
Dafür gebe es aber nicht ausreichend Beweise.
Vor mehr als einem Jahr war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs, unter Eid gelogen zu haben, gegen Schneider ermittelte.
Hintergrund war ein Bericht des „Göttinger Tageblatts“, in dem eine Person, die anonym bleiben will, schildert, dass sie im September 2021 vom damaligen Universitäts-Präsidenten Metin Tolan angeschrien worden sei.
Tolan bestritt den Vorwurf.
In einem Unterlassungsverfahren vor dem Landgericht Dortmund legte dann das „Göttinger Tageblatt“ laut Staatsanwaltschaft dazu die eidesstattliche Versicherung einer Frau vor.
Ein Abgleich mit Tolans Kalender ergab demnach, dass es sich bei der anonymen Person um Schneider handeln könnte, damals als Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses.
Das Landgericht Dortmund untersagte es dem „Göttinger Tageblatt“ schließlich, weiterhin davon zu schreiben, dass Tolan Menschen angeschrien habe.
Geschrien oder laut gesprochen? Nach mehreren Zeugenbefragungen habe sich nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen lassen, ob Tolan Schneider angeschrien habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Dabei war auch zu berücksichtigen, dass die Grenze zwischen „sich laut äußern“ und „schreien“ fließend ist.“ Schneider hatte später ihrerseits Anzeige gegen Tolan eingereicht, wegen falscher Verdächtigung.
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