Samstag, 10. Oktober 2026 QuellenÜber uns🌓
🇩🇪 DE ▾
EILMELDUNG
Kultur

Fördermittelaffäre: Kein Ordnungsgeld für Chialo nach Schweigen vor U-Ausschuss

Stern ·
Fördermittelaffäre: Kein Ordnungsgeld für Chialo nach Schweigen vor U-Ausschuss

Rechtswidrige Vergabe von Fördermitteln, Rücktritte und das Recht zu schweigen.

Der Auftritt des Ex-Kultursenators hat die Justiz beschäftigt.

Nun gibt es eine Entscheidung.

Berlins früherer Kultursenator Joe Chialo (CDU) hat seine Aussage im Untersuchungsausschuss zur sogenannten Fördermittelaffäre verweigern dürfen.

Das hat das Landgericht Berlin entschieden, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte.

Mit Beschluss vom 11.

September wies das Gericht den Antrag des U-Ausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses zurück, gegen Chialo ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro zu verhängen.

Das Gericht folgte damit der Argumentation Chialos und seiner Anwälte.

Der frühere Senator habe sich zu Recht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen, entschied die zuständige Kammer.

Durch die Antwort hätte er sich der Haushaltsuntreue belasten können, hieß es unter anderem.

Chialo war Mitte Juni in Begleitung seiner Anwälte vor dem Gremium erschienen und hatte gleich zu Beginn erklärt, auf Anraten seines Rechtsbeistands keine Fragen beantworten zu wollen. „Zu Antisemitismus kann man nicht schweigen, das ist eine politische Verpflichtung, zu der ich immer gestanden habe und stehen werde.

Etwas anderes war meine Rolle als betroffener Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss “, teilte der Ex-Senator nun über seinen Anwalt mit.

Rechnungshof: „Evident rechtswidrig“ Der Ausschuss war auf Antrag von Grünen und Linken im Dezember 2025 eingesetzt worden, um die Vorgänge rund um die Förderung von Initiativen gegen Antisemitismus unter die Lupe zu nehmen.

Zuvor hatte der Landesrechnungshof die Förderung von 13 Projekten mit zusammen 2,6 Millionen Euro in einem Prüfbericht als „evident rechtswidrig“ bezeichnet.

Vollständigen Artikel bei Stern lesen ›

5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

Mehr von Stern

Alle ansehen ›

Mehr in Kultur

Alle ansehen ›