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Sonn- und Feiertagsarbeit - Klingbeil muss Steuer-Entwurf nachbessern

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Sonn- und Feiertagsarbeit - Klingbeil muss Steuer-Entwurf nachbessern

Berlin – Mehr Netto für Sonntags-Schufter! Pflegekräfte, Polizisten, Feuerwehrleute oder Bäcker sollen ab 2027 mehr von ihren Sonn- und Feiertagszuschlägen behalten. Darauf hatte sich die Koalition Anfang Juli verständigt – doch in einem ersten Steuer-Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (48) war davon nichts zu sehen. Deswegen musste der SPD-Chef jetzt nachbessern.

Profitieren sollen vor allem Beschäftigte, die arbeiten, wenn andere freihaben, etwa Pflegekräfte, Polizisten, Feuerwehrleute oder Bäcker. Für ihre Sonn- und Feiertagszuschläge sollen ab 2027 weniger Sozialabgaben fällig werden, sodass mehr Netto übrig bleibt. Zudem will die Bundesregierung die Obergrenze für den begünstigten Grundlohn von 50 auf 75 Euro pro Stunde anheben. Union und SPD hatten insgesamt Steuerentlastungen von gut zehn Milliarden Euro angekündigt.

Die Entlastungen kommen 2027 nur auf knapp drei Milliarden Euro. Auf die angekündigten zehn kommt die Bundesregierung erst, wenn sie die Entlastungen der Jahre 2027 und 2028 zusammenrechnet. Damit kann der Effekt der kalten Progression kaum ausgeglichen werden. Das heißt: Wenn die Löhne steigen, um die Inflation auszugleichen, rutschen Arbeitnehmer in höhere Steuersätze – und zahlen unterm Strich mehr.

Die größten Vorteile landen bei Familien, etwa durch höhere Kinderfreibeträge und mehr Kindergeld. Wer keine Kinder hat, profitiert deutlich weniger. Während die Regierung Entlastungen anpreist, erhöht sie gleichzeitig die sogenannte „Reichensteuer“. Damit holt sich der Staat nach den Plänen der Regierung zusätzlich rund 2,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Innerhalb der Koalition knallte es wegen Klingbeils Plänen. Der SPD-Chef wollte in einem ersten Entwurf die Reform zunächst teilweise gegenfinanzieren, indem Steuervergünstigungen etwa für Belegschaftsrabatte und Vereine gestrichen werden. Nach heftigem Widerstand aus der Union strich er diese Pläne wieder aus dem Gesetz. Entgegen dem Versprechen der Regierung tauchten außerdem Vergünstigungen für Sonn- und Feiertagsarbeiter in einem ersten Entwurf gar nicht auf.

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