Medizin: 608 Behandlungsfehler in Bayern – oft mit dauerhaften Folgen
Der Medizinische Dienst Bayern bestätigte im vergangenen Jahr 608 Behandlungsfehler.
In 451 Fällen entstand ein Gesundheitsschaden.
Wie oft bleiben dauerhafte Folgen - und was können Betroffene tun? Bei medizinischen Behandlungen kommt es gelegentlich zu Fehlern - manche mit erheblichen Folgen.
Der Medizinische Dienst Bayern hat im vergangenen Jahr 1.780 Vorwürfe zu Behandlungsfehlern gutachterlich geprüft.
In 608 Fällen bestätigte sich ein Fehler, in 451 Fällen war der Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden.
Das geht aus der Jahresstatistik 2025 des Medizinischen Dienstes Bayern hervor.
Fast die Hälfte mit dauerhaften Folgen Bei fast der Hälfte der 451 Fälle hatten Patientinnen und Patienten dauerhafte Folgen zu tragen.
Es gab 33 Todesfälle.
Der prozentuale Anteil der Behandlungsfehler , die einen Schaden verursachten, blieb dabei den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren auf einem etwa gleichbleibenden Niveau.
Gutachten hilft Ansprüche geltend zu machen „Für Patientinnen und Patienten ist die Aufklärung eines Behandlungsfehlervorwurfs entscheidend, um das Geschehene verarbeiten zu können“, sagte Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bayern.
Die Gutachten könnten Betroffenen Gewissheit verschaffen und ihnen helfen, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.
Eine medizinische Behandlung muss dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen.
Andernfalls sprechen Mediziner und Juristen von einem Behandlungsfehler.
Ist dieser ursächlich für einen Schaden, haben Betroffene Anspruch auf Schadenersatz.
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