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Vergewaltigung der eigenen Tochter - Knallhart-Richter verdoppelt Haft für Horror-Vater

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Vergewaltigung der eigenen Tochter - Knallhart-Richter verdoppelt Haft für Horror-Vater

Heilbronn – Ein Jahr lang missbrauchte und vergewaltigte er nach Überzeugung des Gerichts seine eigene Tochter. Dafür kassierte Sergej K. zunächst nur vier Jahre Haft. Der 47-Jährige legte Berufung ein. Doch gegen die Hoffnung des Angeklagten griff der Richter knallhart durch: Jetzt muss der Horror-Vater mehr als doppelt so lange hinter Gittern.

Der Mann aus Heilbronn soll nun für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller (53) vor dem Landgericht Heilbronn ( Baden-Württemberg ). Der Jurist ist für seine knallharten Entscheidungen bekannt, wie zum Beispiel die Jugendstrafe von neun Jahren gegen Yasin H., der 2023 einen Familienvater totraste .

Rückblick: Nach dem Tod ihrer Mutter war die damals sechsjährige Tochter in die Obhut ihres Vaters gekommen. Der hatte mittlerweile mit einer anderen Frau eine Familie gegründet. Statt das Mädchen mit Halt und Geborgenheit aufzunehmen, erlebte es Gewalt und Missbrauch.

Bereits ab 2019 missbrauchte Sergej K. seine Tochter. Spätestens ab dem Alter von zwölf Jahren kam es immer wieder zu sexuellen Übergriffen. Das neue Urteil stützt sich auf fünf Sexualstraftaten aus den Jahren 2021 und 2022. Das Gericht wertet sie unter anderem als Vergewaltigung, Beischlaf zwischen Verwandten sowie schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen.

Später vertraute sich die Tochter zwei Freundinnen an und wandte sich schließlich an das Jugendamt. So kam es zum ersten Prozess vor dem Heilbronner Amtsgericht, das Sergej K. im Sommer 2025 zu vier Jahren Haft verurteilte. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.

Die heute 17-Jährige, die als Nebenklägerin auftrat, schilderte die Übergriffe in der öffentlichen Verhandlung. Sergej K. beteuerte hingegen weiter seine Unschuld. Seine Tochter habe sich die Vorwürfe nur ausgedacht.

Für Richter Lobmüller stand jedoch fest, dass die Schilderungen der Tochter glaubhaft waren. Dazu habe sich der Angeklagte laut Gericht immer wieder in Widersprüche verstrickt. In seiner Urteilsbegründung sagte Richter Lobmüller: „Er wollte ihr ihre Glaubwürdigkeit nehmen.“ Damit habe der Angeklagte sein Kind gleich zweimal verraten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger von Sergej K., Ralph Andreß (59), zu BILD: „Wir werden Revision einlegen.“

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