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Ausschreibung bleibt lokal: Gericht erklärt Vergabe der Wiesn-Zelte für rechtmäßig

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Ausschreibung bleibt lokal: Gericht erklärt Vergabe der Wiesn-Zelte für rechtmäßig

Auf den Wiesn bekommt ein Wirt keinen Zuschlag für ein Festzelt - und zieht daraufhin vor Gericht. Dieses entscheidet nun, dass die Vergabepraxis des Oktoberfests rechtmäßig sei. Eine europaweite Ausschreibung für die Zelte muss es demnach nicht geben.

Die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest ist dem Bayerischen Obersten Landesgericht zufolge rechtmäßig gewesen. Ein nicht zum Zuge gekommener Wirt hatte mit der Überprüfung erreichen wollen, dass die großen Festzelte entgegen der bisherigen Praxis europaweit ausgeschrieben werden müssen. Konkret ging es dabei nur um zwei Großzelte auf der Wiesn 2026, doch hätte ein anderslautender Beschluss wahrscheinlich weitreichende Folgen gehabt.

Der Beschluss des Obersten Landesgerichtes ist rechtskräftig. Der Wirt könnte allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen. Der Streit hatte in der bayerischen Landeshauptstadt monatelang für heftigen Wirbel gesorgt.

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