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Deutschland

Gerichtliche Eilbeschlüsse - Pornhub und YouPorn vorerst nicht gesperrt

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Gerichtliche Eilbeschlüsse - Pornhub und YouPorn vorerst nicht gesperrt

Vorerst keine Netzsperre für Pornhub und YouPorn in Deutschland! Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat zwei Eilbeschlüsse bestätigt. Demnach dürfen entsprechende Sperrverfügungen der Landesanstalt für Medien NRW zunächst nicht umgesetzt werden.

Dabei geht es um zwei der bekanntesten und reichweitenstärksten Plattformen ihrer Art. Allein Pornhub kam nach Daten des Analyseunternehmens Semrush im Juli auf rund 79 Millionen Besuche aus Deutschland . Das entspricht rechnerisch mehr als 2,5 Millionen Besuchen pro Tag. Dabei handelt es sich um Besuche, nicht um einzelne Nutzer.

Der Grund ist ein Konflikt mit EU-Recht. Zwar sieht auch das Gericht Probleme beim Jugendschutz. Eine wirksame Kontrolle des Alters der Nutzer finde nicht statt. Trotzdem können die deutschen Vorschriften nach Ansicht der Richter nicht ohne Weiteres auf die in Zypern ansässige Betreiberin angewendet werden. Dahinter steckt das sogenannte Herkunftslandprinzip der EU: Online-Anbieter müssen sich grundsätzlich an die Regeln des Landes halten, in dem sie ihren Sitz haben.

Das Gericht betont allerdings ausdrücklich, dass dies kein Freifahrtschein ist. Online-Plattformen aus anderen EU-Ländern dürfen ihre Inhalte in Deutschland nicht einfach Minderjährigen zugänglich machen. Bei YouPorn wären nach Angaben des OVG die zypriotischen Behörden zuständig. Für Pornhub ist wegen dessen Einstufung als große Online-Plattform die EU-Kommission zuständig. Dort läuft bereits ein Verfahren.

Tatsächlich geht der Streit um den Jugendschutz auf den Plattformen bereits seit Jahren. Schon 2020 untersagte die Landesanstalt für Medien NRW der Betreiberin, Pornhub und YouPorn in der bisherigen Form ohne wirksame Alterskontrolle anzubieten. Es wird sich zeigen, ob das jetzige Verfahren nun doch zu einem finalen Ergebnis kommt, das minderjährige User effektiv davon abhält, sich pornografische Inhalte auf den Seiten anzusehen.

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