Magdeburg-Anschlag mit sechs Toten - Ermittlungen gegen Chef vom Weihnachtsmarkt
Magdeburg – Sechs Tote, mehr als 300 Verletzte und bislang ein Urteil. Attentäter Taleb al-Abdulmohsen (51) wurde im Juni zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist zwar bisher nicht rechtskräftig. Doch schon bald könnte eine weitere Person für den Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt vor knapp zwei Jahren zur Rechenschaft gezogen werden.
Wegen möglicher Versäumnisse vor dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Sachsen-Anhalt) gegen Paul-Gerhard Stieger (45), den Geschäftsführer der Weihnachtsmarktgesellschaft.
Dessen Anwalt bestätigte der Nachrichtenagentur dpa die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Ende August dieses Jahres hat es daher auch Durchsuchungen unter anderem in den Büros der Gesellschaft in Magdeburg gegeben. Zuerst hatte die „ Magdeburger Volksstimme “ berichtet.
Attentäter al-Abdulmohsen war am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Markt vor dem Magdeburger Rathaus gerast. Er wurde im Juni wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Terrorist legte jedoch Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof muss den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen.
Nach dem Attentat waren zahlreiche Ermittlungen geführt worden. Auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtages beschäftigte sich mit dem Anschlag und dem Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarktes. Marktbetreiber, Polizei und Stadtverwaltung hatten dabei die Zuständigkeiten in der Vergangenheit von sich zurückgewiesen. Laut dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses hätten Defizite im Handeln mehrerer Behörden den Anschlag begünstigt. Bei der Aufstellung von Betonsperren habe es eine „Verantwortungsdiffusion“ gegeben, hieß es im Abschlussbericht. Also: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich.“
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg waren bis zuletzt 53 Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Anschlag eingegangen. Noch im Mai hieß es, dass es aber noch keinen genügenden Anfangsverdacht gegen namentlich Beschuldigte gebe.
„Ich gehe nach Ansicht der Aktenlage davon aus, dass die Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden“, sagte Christian Schößling, der Anwalt von Weihnachtsmarkt-Chef Paul-Gerhard Stieger. Konkret geht es um einen Lageplan aus dem Jahr 2017. Dort war an genau der Stelle eine Absperrkette vorgesehen, an der der Attentäter auf das Gelände fuhr.
Haben Sie Fehler entdeckt? Möchten Sie etwas kritisieren? Dann schreiben Sie uns gerne!
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.