Bundestag: Was dürfen Deutschlands Nachrichtendienste künftig?
Wie der BND künftig Hackergruppen lahmlegen und Lieferketten sabotieren könnte.
Im Bundestag starten die Beratungen zu einer umfassenden Reform, die auch den Verfassungsschutz betrifft.
Die Bundesregierung will das Recht der Nachrichtendienste grundsätzlich neu ordnen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der für die Auslandsaufklärung zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) sollten zu „echten Geheimdiensten“ werden.
Im Bundestag beginnen jetzt die Beratungen über die Reformvorschläge.
Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu: Warum soll es jetzt eine Reform geben? Die Bundesregierung begründet das vor allem mit der veränderten Sicherheitslage.
Deutschland sei zunehmend Ziel von Spionage, Sabotage, Cyberangriffen und Desinformationskampagnen.
Solche Angriffe werden als „hybrid“ bezeichnet, weil dabei unterschiedliche Mittel miteinander verbunden werden – etwa Hackerangriffe, Einflussnahme, Spionage, Sabotage, Anschläge und andere verdeckte Operationen.
Viele Geheimdienste anderer Länder, mit denen Deutschland Informationen austauscht, dürfen heute schon mehr.
Sie können daher auch mehr liefern, etwa Hinweise auf Waffenkäufe von Extremisten oder Sabotageoperationen fremder Mächte. „Unsere Dienste müssen auf Augenhöhe mit unseren Verbündeten arbeiten können, das fördert die gleichwertige Zusammenarbeit und erhöht die Sicherheit“, sagt SPD -Fraktionsvize Sonja Eichwede.
Außerdem ergibt sich Änderungsbedarf aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts .
Dabei geht es unter anderem um die Neufassung der Regeln zur Übermittlung von Nachrichtendienst-Daten an andere Behörden.
Was soll der BND künftig zusätzlich dürfen? Die wichtigste Änderung ist, dass er künftig unmittelbar auf eine Bedrohung reagieren könnte - etwa durch die Zerstörung der IT einer staatlich gelenkten Hackergruppe.
Denkbar wäre auch, Produktions- oder Lieferketten zu manipulieren, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern.
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