Sonntag, 30. August 2026 QuellenÜber uns🌓
🇩🇪 DE ▾
EILMELDUNG
In der Live-Sendung „ZDF-Fernsehgarten“ - Andrea Kiewel von Biene gestochen Harry gegen William - Wer schuldet eigentlich wem ein Sorry? Gedenkgottesdienst für Harald V. (†89) - Ohne Mette-Marit! Hier trauern die Norwegen-Royals In die Fußstapfen ihrer berühmten Mama - Sandra Speicherts Tochter ist Filmstar in Frankreich „Erst das Baby, dann drehen wir den Film!“ - Video von Tom Cruise und „Annie“ verzückt Fans Beckham-Tochter ganz verzückt - Wer Harper (15) hier so stolz macht Zoff mit Thurn und Taxis - Maffay erhebt Alkohol-Vorwurf gegen Fürstin Gloria Klassiker kommt zurück - Filmankündigung von Anne Hathaway und Tom Cruise Daniela Katzenbergers Comedy-Debüt - Zu vulgär! Tochter Sophia verlässt den Raum Bald hat sie ihr eigenes Früchtchen - Jeanette Biedermanns süßer Vitamin-Einkauf In der Live-Sendung „ZDF-Fernsehgarten“ - Andrea Kiewel von Biene gestochen Harry gegen William - Wer schuldet eigentlich wem ein Sorry? Gedenkgottesdienst für Harald V. (†89) - Ohne Mette-Marit! Hier trauern die Norwegen-Royals In die Fußstapfen ihrer berühmten Mama - Sandra Speicherts Tochter ist Filmstar in Frankreich „Erst das Baby, dann drehen wir den Film!“ - Video von Tom Cruise und „Annie“ verzückt Fans Beckham-Tochter ganz verzückt - Wer Harper (15) hier so stolz macht Zoff mit Thurn und Taxis - Maffay erhebt Alkohol-Vorwurf gegen Fürstin Gloria Klassiker kommt zurück - Filmankündigung von Anne Hathaway und Tom Cruise Daniela Katzenbergers Comedy-Debüt - Zu vulgär! Tochter Sophia verlässt den Raum Bald hat sie ihr eigenes Früchtchen - Jeanette Biedermanns süßer Vitamin-Einkauf
Kultur

Früher in Rente: Altersteilzeit - wer bei Quotenregelung Anspruch hat

Stern ·
Früher in Rente: Altersteilzeit - wer bei Quotenregelung Anspruch hat

Nach wie vor bieten viele Unternehmen Altersteilzeit-Regelungen für ihre Beschäftigten an.

Nun landete ein Fall vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht.

Es ging um eine Quote.

In Tarifverträgen können Quoten für den Anteil von Arbeitnehmern mit Altersteilzeitverträgen an der Belegschaft festgelegt werden.

In die Berechnung der Quote könnten auch Arbeitnehmer einbezogen werden, die nicht Gewerkschaftsmitglieder sind, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (9 AZR 164/25).

Verhandelt wurde die Klage eines Arbeitnehmers aus einem Unternehmen der Lebensmittelindustrie in Rheinland-Pfalz.

Die Richter entschieden: „Bei der Berechnung der Quote sind auch Arbeitnehmer außerhalb des persönlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags, die von Altersteilzeit Gebrauch gemacht haben, einzubeziehen.“ Der Kläger wollte erreichen, dass er in Altersteilzeit gehen kann, obwohl in dem Unternehmen die Quote von 2,5 Prozent der Beschäftigten mit einem solchen Vertrag bereits erreicht war.

Er argumentierte, die sogenannte Überlastquote sei nicht erreicht, weil in deren Berechnung ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder einzubeziehen seien.

Damit hatte er vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht keinen Erfolg.

Sein Arbeitgeber argumentierte, auch Altersteilzeitverträge mit Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern seien zu berücksichtigen.

Er sei schließlich berechtigt, den mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) abgeschlossenen Haustarifvertrag auf alle Arbeitnehmer des Betriebs anzuwenden.

Vollständigen Artikel bei Stern lesen ›

5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

Mehr von Stern

Alle ansehen ›

Mehr in Kultur

Alle ansehen ›