Kommunalwahlen: CDU-Chef: Check von AfD-Kandidaten hilft nur Populisten
Die Bewerber in Niedersachsens Städten und Landkreisen können auf ihre Verfassungstreue überprüft werden – betroffen sind vor allem AfD-Politiker.
Die CDU hält dieses Vorgehen für problematisch.
Die Übeprüfung der Verfassungstreue von AfD -Kandidaten vor Niedersachsens Kommunalwahl spielt nach Ansicht von CDU-Landeschef Sebastian Lechner der AfD selbst in die Karten. „Ich bewerte das, was die Innenministerin da macht, sehr kritisch“, sagte Lechner der Deutschen Presse-Agentur über Ministerin Daniela Behrens (SPD). „Mir geht es gar nicht um die konkreten Kandidaten, aber ich glaube, dass die Grundlage, die das Innenministerium ausgegeben hat, als Leitlinie nicht ausreicht.
Und sie wird jetzt eine Reihe von Gerichtsverfahren verlieren mit ihrer Leitlinie.“ Gleichzeitig brüsteten sich zugelassene AfD-Kandidaten bereits damit, den Verfassungstreue-Check bestanden zu haben, kritisierte Lechner . „Das hilft nur den Populisten und Extremisten.
Ich glaube, am Ende profitiert die AfD davon.“ AfD-Kandidaten werden nicht pauschal ausgeschlossen Nach einer Gesetzesänderung vom Frühjahr können die Wahlausschüsse der Kommunen ihre Aufsichtsbehörde in die Prüfung von Kandidaten einbeziehen, wenn sie Zweifel an deren Verfassungstreue haben.
Die Aufsichtsbehörde für die Landkreise und großen Städte ist das Innenministerium, es gibt dann eine Stellungnahme zur Zulassung oder Nichtzulassung der Kandidaten ab.
Daran müssen sich die Wahlausschüsse der Kommunen aber nicht halten.
Das Innenministerium hat dazu einen Leitfaden herausgegeben, danach ist die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften Partei ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ eines Kandidaten – und die AfD Niedersachsen ist als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Beim Kandidatencheck werde jedoch immer der Einzelfall geprüft, betont das Ministerium.
Die bloße Parteimitgliedschaft reiche nicht für eine Einschätzung als nicht verfassungstreu, heißt es auch im Leitfaden.
Entscheidend sei, ob das Mitglied auch „eine aktive inhaltliche Mitwirkung oder Mitgestaltung von Politik oder Programm“ in der Partei betreibe, etwa durch herausgehobene Parteifunktionen oder Mandate auf Landes-, Bundes- und Europaebene.
AfD stellt sich als Opfer einer Kampagne dar Tatsächlich fielen die Entscheidungen der kommunalen Wahlausschüsse unterschiedlich aus: Während etwa AfD-Landesvize Stephan Bothe nicht als Lüneburger Landrat kandidieren darf, darf die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover antreten.
Entsprechend gehen auch die Reaktionen der AfD auseinander.
Unter anderem Bothe wehrt sich juristisch gegen seine Nichtzulassung.
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