Aktivisten: Iran richtet Afghanen wegen Beteiligung an Januar-Protesten hin
Der Iran hat nach Angaben einer Menschenrechtsgruppe am Donnerstag einen Afghanen wegen des Todes von mehreren Polizisten während der regierungskritischen Demonstrationen im Winter hingerichtet.
Die Organisation Iran Human Rights (IHR) mit Sitz in Norwegen teilte mit, der 21-jährige Afghane sei im Zentralgefängnis von Isfahan gehängt worden.
Es sei die 30.
Vollstreckung der Todesstrafe im Zusammenhang mit den Protesten seit Beginn des Iran-Kriegs.
Die iranische Justiz teilte über ihre Nachrichtenplattform Misan Online mit, der „ausländische Staatsangehörige Ghaem Hosseini“ sei in einen Vorfall verwickelt gewesen, der in Isfahan zum Tod von vier Polizisten geführt hatte.
Misan Online machte keine Angaben zu dessen Nationalität.
Demnach wurde der Mann „nach erneuter Prüfung seiner Akte und deren Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof gehängt“.
Er sei schuldig gesprochen worden, „eine Waffe gezogen und Angst und Schrecken verbreitet zu haben, weit verbreitete Unsicherheit geschaffen zu haben, gegen die körperliche Unversehrtheit von Menschen und gegen die nationale Sicherheit gehandelt zu haben, auf eine Art, die die öffentliche Ordnung erheblich gestört hat“.
Der Menschenrechtsorganisation IHR zufolge soll Hosseini indes beschuldigt worden sein, einen der Polizisten getreten zu haben.
Die Behörden hätten „keine Beweise vorgelegt, dass seine Handlungen zum Tod eines der Polizisten geführt hätten“.
Der Fall sei ein „eklatantes Beispiel für eine kollektive Bestrafung und die willkürliche Verhängung der Todesstrafe durch die Islamische Republik“, erklärte IHR-Direktor Mahmood Amiry-Moghaddam.
Hosseini ist der fünfte Mensch, der im Zusammenhang mit dem Tod der Polizisten in Isfahan hingerichtet wurde, und nach der Exekution von Gol Mohammad Mohammadi im Juli der zweite Afghane.
Insgesamt wurden in dem Fall IHR zufolge zwölf Menschen zum Tod verurteilt.
Von den 30 seit Beginn des Iran -Kriegs hingerichteten Demonstranten waren demnach 28 im Zusammenhang mit den Januar-Protesten verurteilt worden und zwei wegen ihrer Beteiligung an den Massenprotesten im Jahr 2022, die durch den Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini in Polizeigewahrsam ausgelöst worden waren.
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