Beim Bäcker - Seniorin gibt versehentlich 1700 Euro Trinkgeld
Winterthur (Schweiz) – Ein Nussgipfel als Dessert. Das gehört für eine Seniorin aus der Schweiz einfach zur Lebensqualität dazu. Deshalb kauft sich die Dame das Gebäck auch regelmäßig. Ebenso Ende Juli in einer Bäckerei am Hauptbahnhof von Winterthur – und zahlte dort am Ende mehr als 1700 Euro!
Wie das Schweizer Rechtsmagazin „ Beobachter “ schreibt, gab die Frau unfreiwillig ein Trinkgeld in Höhe von 1612 Franken. Umgerechnet rund 1700 Euro. Wie konnte es dazu kommen? Eine Sprecherin der Bäckerei vermutet ein Missgeschick bei der Eingabe. Bei einer Kartenzahlung lässt sich nämlich auch ein Trinkgeld eintippen. „Wir vermuten, dass die Kundin dachte, dass sie ihre PIN eingeben müsse“, so die Sprecherin zu dem Magazin.
Das XXXL-Trinkgeld blieb zunächst sogar unbemerkt. Die Buchung ist dem Bericht zufolge erst einer Mitarbeiterin von „Pro Senectute“ aufgefallen. Dabei handelt es sich um eine große Beratungsorganisation für ältere Menschen, etwa zum Thema Rente. Die Beraterin entdeckte die für eine Bäckerei „ungewöhnlich hohe“ Abbuchung, als sie die Kontoauszüge der Frau durchging.
Die Hausbank der Seniorin verwies die Frau direkt an die Bäckerei. Der Händler muss der Rückbuchung nämlich zustimmen. „Die Standortleiterin war außerordentlich freundlich und versicherte mir, der Sache sofort nachzugehen“, sagte die Seniorin dem „Beobachter“. Doch die Buchung konnte im System der Bäckerei nicht gefunden werden. Ende August hat die Seniorin das Geld zurückbekommen. Eine BILD-Anfrage dazu beantwortete die Bäckereikette bisher nicht.
Die Seniorin nimmt den Vorfall im „Beobachter“ mit Humor: „Mit der Kartenzahlung bin ich manchmal etwas überfordert, das kann mir schon passiert sein.“ Künftig will sie ihre Desserts wieder bar bezahlen.
Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel? Hier können Sie uns schreiben. Haben Sie Fehler entdeckt? Dann weisen Sie uns gern darauf hin.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.